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Drei Jahre BewährungExhibitionist zeigt sich in Troisdorfer Wildpark und bei Burg Wissem

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Amtsgericht Siegburg, Symbolfoto

Ein Exhibitionist fiel in Troisdorf auf und wurde in Siegburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein Mann wurde vor dem Siegburger Amtsgericht verurteilt. Im vergangenen Jahr befriedigte er sich auf einem Spielplatz.

Nein, an das, was er am 17. April vergangenen Jahres auf dem Spielplatz am Troisdorfer Wildpark getan haben soll, vermochte sich der Angeklagte vor dem Siegburger Amtsgericht nicht erinnern. Mit einigen Freunden habe er damals nach mehr als zweijähriger Abstinenz bereits seit dem Vortag Alkohol getrunken und die Nacht durchgezecht. „Viel Alkohol und viele verschiedene alkoholische Getränke durcheinander“, zitierte der Vorsitzende Richter aus dem Protokoll des Prozessauftakts vom Dezember.

Ein „Nebel“ liege über den Geschehnissen, sagte der 48-Jährige Vater zweier erwachsener Kinder seinerzeit, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, sich vor Wildparkbesuchern entblößt und befriedigt zu haben. Anders als der Angeklagte konnten sich die Zeugen noch ausgesprochen deutlich an das Geschehen erinnern, allen voran die damals 15 Jahre alte Schülerin, die das Opfer der Tat war. Am Nachmittag des besagten Apriltags war sie mit ihrer jüngeren Schwester und einer Cousine auf dem Spielplatz am Troisdorfer Wildpark.

Familienväter setzten Angeklagten fest

Zunächst habe sie auf den 48 Jahre alten Bauarbeiter kaum geachtet, erzählte die heute 16-Jährige im Zeugenstand. Später habe sie bemerkt, dass der Mann, der nur wenige Meter entfernt auf einer Bank saß, zunächst ganz bewusst den Blickkontakt zu ihr gesucht und dann mit geöffneter Hose vor ihr onaniert habe. Erschreckt habe sie sich abgewendet und Schwester und Cousine von dem Exhibitionisten abgeschirmt. Als sie sich dann wieder umgedreht habe, sei der Mann verschwunden gewesen.

Wenig später fiel der Angeklagte einem Kriminalkommissar aus Hessen auf, der mit seiner Familie auf Heimaturlaub in Troisdorf war. Erneut saß der Bauarbeiter auf einer Bank im Umfeld von Burg Wissem. Als der Kommissar mit Frau und Kindern (6 und 10 Jahre alt) an ihm vorbei ging, habe er, unter dem Schutz einer Jacke, die auf seinem Schoß lag, erneut onaniert. Der Kriminalbeamte gab an, zunächst so konsterniert gewesen zu sein, dass er weiterging.

Urteil geht über geforderte Strafe hinaus

Dann sei ihm bewusst geworden, was er dort beobachtet habe, und er habe sich auf die Suche nach dem Unbekannten gemacht. Er verfolgte den Verdächtigen in Richtung Troisdorfer Innenstadt und traf an einer Ampel einen weiteren Mann, der ebenfalls die Verfolgung des 48-Jährigen aufgenommen hatte – wie sich herausstellte der inzwischen telefonisch alarmierte Vater der Jugendlichen. Beide stoppten den Exhibitionisten bis zum Eintreffen der Polizei. Die Aussagen der Zeugen reichten dem Vorsitzenden Richter für eine Verurteilung.

Die Aussage des Angeklagten, er könne sich an nichts erinnern, hielt der Vorsitzende Richter für wenig glaubhaft – auch weil ein Atemalkohol-Test bei dem Festgenommenen einen Wert von unter einem Promille ergeben hatte. Er verurteilte den Angeklagten zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe gefordert hatte. Eine Geldstrafe sei nicht angemessen, da die Tat in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen geschehen sei, argumentierte der Vorsitzende Richter.