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Feinkostladen in TroisdorfDelikatessen und Drogen in der Theke

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Symbolbild

Troisdorf/Bonn – Mit edlen Delikatessen lockte ein Troisdorfer Geschäftsmann die Kunden in seinen Feinkostladen auf der Kölner Straße. Doch hinter der Theke lagen nicht nur ausgesuchte Lebensmittel, sondern auch kiloweise Rauschgift. Wie Philipp Prietze, Sprecher des Bonner Landgerichts, bestätigte, wurde der vorbestrafte 46-Jährige jetzt wegen „Drogenhandels mit Waffen“ angeklagt. Er wird sich demnächst vor den Strafrichtern des Landgerichts in Bonn für die Taten verantworten müssen.

Ins Visier der Ermittler geraten war der vor allem wegen Hehlerei vorbestrafte Mann anscheinend aufgrund von Steuervergehen. Bei Überwachungen seines Telefons keimte bei den Ermittlern schnell der Verdacht auf, dass in dem Feinkostladen mit Betäubungsmitteln gehandelt wird.

Er folgte eine Durchsuchung des Geschäfts am 8. Oktober 2014, bei der die vermuteten Drogen tatsächlich gefunden wurden, vor allem im Thekenbereich des Delikatessengeschäfts: Neben 360 Gramm Kokain konnten die Ermittler der Polizei und des Zollfahndungsamtes Essen ein Kilogramm Amphetamin, 370 Gramm Ecstasy und anderthalb Kilogramm Cannabisprodukte sicherstellen.

Scharfe Waffen im Keller

In einem Kellerraum wurden weitere 40 Gramm Kokain gefunden – laut Anklage lag daneben griffbereit eine Tüte mit einer scharfen Pistole, 100 Patronen und einem umgebauten Schreckschussrevolver. In der Küche des Hauses, in dem der mutmaßliche Waffennarr nach Angaben des Gerichtssprechers auch wohnte, wurden zwei weitere Waffen entdeckt. Diese beiden Revolver sollen ebenfalls zu scharfen Waffen umfunktioniert worden sein.

Ein weiteres Drogendepot des Angeklagten scheint sich in der Drachenfelsstraße befunden zu haben. In einem Büroraum dort sollen sich 500 Gramm Cannabis und 200 Gramm Ecstasy-Tabletten befunden haben.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und hat sich laut dem Gerichtssprecher noch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Bei der Durchsuchung in Troisdorf konnten die Fahnder neben den Drogen auch eine große Menge potenzsteigernde Arzneimittel sicherstellen, die in Deutschland nicht zugelassen sind. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft jedoch von einer Verfolgung abgesehen, da eine Strafe im Verhältnis zu den angeklagten Rauschgiftfällen nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.