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„Gefängnis ist nichts für Sie“25-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs in Troisdorf verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Vor dem Jugendschutzgericht wurde ein Fall von Kindesmissbrauch verhandelt.

Weil er eine 13-Jährige im Schlaf anfasste, stand ein 25-Jähriger vor dem Jugendschutzgericht. Der Fall geschah in Troisdorf.

Muss ein 25-Jähriger mit eindeutig pädophiler Neigung in Haft? Dieses Urteil machte sich das Siegburger Jugendschutzgericht nicht einfach. Nach fünfstündiger Verhandlung atmete der Angeklagte sichtlich auf. Er wurde auf Bewährung in die Freiheit entlassen.

Der Straftatbestand Kindesmissbrauch umfasst auch auf den ersten Blick harmlose Handlungen. Die aber könnten „schlimme Folgen haben“, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm in der Urteilsverkündung nach der rund fünfstündiger Hauptverhandlung. Der Angeklagte hatte eine schlafende 13-Jährige am Oberkörper gestreichelt, „vom Brustbein bis zum Hosenbund“.

Das Mädchen aus Troisdorf hatte sich seinen Lehrerinnen anvertraut

Der 25-Jährige hatte im Jahr 2021 bei seiner damaligen Freundin in Troisdorf übernachtet, in der Wohnung deren Mutter. Mit im Bett lag auch die Halbschwester der Freundin, nichts Böses ahnend. Von den Berührungen war sie wach geworden. Später hatte sie sich ihren Lehrerinnen anvertraut und dann den jungen Mann bei der Polizei angezeigt.

Ihre erste Vermutung, dass noch mehr geschehen sei, habe sich nicht erhärten lassen, so der Richter. Die Geschädigte nahm das Geschehen so mit, dass sie in der LVR-Klinik mehrfach behandelt werden musste. Die Zeugin hatte aber auch psychische Probleme erwähnt, die nichts mit dem sexuellen Übergriff zu tun haben.

Der Angeklagte will sich an besagte Nacht kaum mehr erinnern können, lediglich eine „Fußmassage“ räumte er ein. Damals war er noch nicht vorbestraft, zwischenzeitlich kassierte er vor dem Amtsgericht Düren eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Die erhöht sich nun durch das Siegburger Urteil auf 18 Monate. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Für den Angeklagten spreche, dass er sein Problem erkannt habe und sich seit Längerem in Therapie befinde, sagte der Richter: „Wir haben den Eindruck, dass Sie das Problem ernst nehmen.“ Seine Verzweiflung und der Wunsch, keine solchen Neigungen zu haben, wirkten glaubhaft. Er müsse „lernen, damit umzugehen“.

Alle zwölf Monate muss der Angestellte dem Gericht nachweisen, dass er sich weiterhin in Therapie befindet. Verstoße er gegen die Auflagen oder werde er erneut straffällig, drohe der Widerruf der Bewährung. „Das Gefängnis ist nicht der richtige Ort für Sie“, sagte Bluhm zu dem kindlich und schüchtern wirkenden Angeklagten. Die Bedingungen für einen Pädophilen wären dort sehr „hart“.