Nach Sturz einer SeniorinDas Verhalten der Stadt Troisdorf ist dreist – ein Kommentar
Troisdorf – Nicht einmal als Entscheidung nach Aktenlage kann man bezeichnen, wie die Stadt Troisdorf Schadensersatz für eine Bürgerin ablehnt, die sich beim Sturz über ein kaputtes Baumschutzrost übel verletzte: Erkennbar sei dieses nicht zum Begehen geeignet, argumentieren Kommune und Kommunalversicherung, als Beleg reichte ein Foto.
Das war nicht nur dreist, sondern auch nicht haltbar, wie eine Nachfrage beim Hersteller ergab. Natürlich dürfen die Roste betreten und befahren werden. Wäre das nicht der Fall, hätten sie weder in einem Gehweg noch in einer Fußgängerzone etwas zu suchen.
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Die Halbherzigkeit, mit der im Rathaus ein berechtigtes Anliegen verfolgt und dann schließlich mit fadenscheinigen Gründen abgeschmettert wird, ist frappierend.
Und selbst wenn die Versicherung nicht zahlt: Eine andere Möglichkeit der Entschädigung hätte sich mit ein wenig Empathie und auf dem kleinen Dienstweg sicherlich finden lassen. Dass dies nicht gewollt ist, verwundert in einer Stadt, die sowohl einen Seniorenbeirat als auch einen Behindertenbeauftragten hat, umso mehr.