Die am 2. Mai erfolgte Wahl sei erfolgt, ohne dass Diller die laut Ausschreibung verlangte Qualifikation habe.
Qualifikation reicht nicht ausLandrat hebt Wahl des neuen Beigeordneten in Troisdorf auf
Mit fünf Stimmen Mehrheit hatte am 2. Mai Hans-Michael Diller die Wahl zum Troisdorf Beigeordneten für Schule, Soziales sowie Kinder, Jugend und Familie gewonnen. Nun hat Landrat Sebastian Schuster die Wahl aufgehoben. Wie schon Bürgermeister Alexander Biber am Wahlabend ist der Landrat überzeugt, dass Diller die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen nicht mitbringt.
Biber hatte sich wie die CDU-Fraktion zuvor gegen die Schaffung einer zusätzlichen Beigeordnetenstelle ausgesprochen. Bereits vor der Wahl hatte er darauf hingewiesen, dass der Bewerber die „mehrjährige und einschlägige Berufs- und Führungserfahrung“ in „mindestens einem der dem Dezernat zugehörigen Aufgabenfelder in der Kommunalverwaltung“ nicht nachweisen könne.
Hans-Michael Diller erfüllt Anforderungen zum Beigeordneten nicht
Hans-Michael Diller könne daher erst gar nicht am Wahlgang teilnehmen, erklärte der Bürgermeister damals. Die Ratsmehrheit setzte diese Teilnahme aber ebenso durch, wie sie den Kandidaten schließlich auch wählte. Zu Unrecht, wie die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung nun erklärte. Neben den gesetzlichen Vorgaben seien „eventuelle mit der Ausschreibung gesetzte zusätzliche Anforderungen maßgeblich“.
Habe er diese erst einmal in das Anforderungsprofil aufgenommen, sei der Rat daran auch gebunden. Schließlich entscheide das Profil darüber, ob Bewerberinnen und Bewerber Zugang zum weiteren Verfahren erhielten – oder eben nicht.
Beigeordneter in Troisdorf: Wahlbeschluss muss aufgehoben werden
Die Formulierung „Sie verfügen“ mache die genannte Erfahrung „zum zwingenden (nicht nur erwünschten) Qualifikationsmerkmal“. Mit Blick auf die mit der Verantwortung Position eines Beigeordneten verbundene Verantwortung sei sie auch als angemessen zu bewerten.
Der vom Bürgermeister erklärte Ausschluss aus dem Auswahlverfahren sei begründet gewesen, so die Kommunalaufsicht; der Wahlbeschluss vom 2. Mai sei entsprechend aufzuheben. Landrat Schuster ordnete überdies die „sofortige Vollziehung“ an. Es liege im öffentlichen Interesse, „die Umsetzung der als rechtswidrig bewerteten Wahl durch Aushändigung der Erkennungsurkunde zu verhindern.“