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In MönchskutteMann wirft in Troisdorf mit Messer – Landgericht kann keine Straftat feststellen

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Tür des Landgerichts Bonn

Tür des Landgerichts Bonn (Archivbild)

Ein Mann warf in Mönchskutte ein stumpfes Messer. Das Bonner Landgericht sieht darin keine Straftat.

Ein 30-Jähriger, der ein Buttermesser in Richtung einer Schulmitarbeiterin geworfen hat, wird nicht dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Mann klopfte mit Buttermesser und in Mönchskutte bei Troisdorfer Grundschule

Die Richter am Bonner Landgericht lehnten einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den auch die Verteidigung des Mannes unterstützt hatte. „Wir vermochten keine rechtswidrige Tat festzustellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Steffi Johann To Settel bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

Der Mann hatte am Morgen des 15. November 2021 an der Tür der offenen Ganztagsbetreuung einer Grundschule in Troisdorf geklopft, gekleidet in eine Mönchskutte. Als eine Küchenmitarbeiterin die Tür öffnete, habe er gemurmelt: „Sie ist es nicht“. Das sagte die Frau als Zeugin aus. Das geworfene stumpfe Messer habe sie erst bemerkt, als es hinter ihr zu Boden gefallen war.

„Wollte er sie überhaupt treffen?“, fragte Johann To Settel. Weil der Mann das Messer in Richtung des Kopfes der Küchenhilfe geworfen hatte, stand der Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung im Raum. Dafür sah die Kammer aber keinen Anhaltspunkt. Zudem hätten sich die beiden so nahe gegenüber gestanden, dass es fast schwierig geworden wäre, die Frau zu verfehlen.

Mann lebt in psychiatrischem Krankenhaus – paranoide Schizophrenie

Wahrscheinlicher sei, dass der 30-Jährige aus Frustration darüber, dass ihm nicht die erwartete Person geöffnet hatte, das Buttermesser einfach von sich warf. Bei dem Mann, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, sei schon im jugendlichen Alter eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, sagte die Richterin.

Der Mann lebt derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus, das er – wie die Richterin herausstellte – ohnehin nur äußerst selten verlasse, da er sich dort sicher aufgehoben fühle. Die dauerhafte Unterbringung sei aber eine der drastischsten Maßnahmen, die das deutsche Strafrecht vorsehe, und daher an hohe Hürden geknüpft. Die Wichtigste: eine Straftat. Und die sei hier nicht gegeben.