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ProzessMutter und Sohn von Troisdorfer Logistikunternehmen wegen Steuerhinterziehung verurteilt

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Buch und Richterhammer als Symbolbild

Die Richterin hat Mutter und Sohn zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.

Die beiden haben in ihrem Unternehmen unter anderem ausländische Saisonarbeiter fälschlicherweise als Selbstständige geführt.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht hatten zu Prozessbeginn die Möglichkeit einer Verständigung ausgelotet: Die war aber ausgeblieben und nun hat die 11. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Isabel Köhne am Montagmittag ein Urteil verkündet.

Zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten beziehungsweise einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro wurden eine 59-jährige Mutter und ihr 34-jähriger Sohn verurteilt. Sie wurden des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung in 62 beziehungsweise zehn Fällen für schuldig befunden.

Die Mutter führte das Troisdorfer Logistikunternehmen seit dem Jahr 2008 als Geschäftsführerin, später war dann auch ihr Sohn in das Familienunternehmen eingestiegen, seit 2018 ebenfalls als Geschäftsführer.

40 polnische Saisonarbeiter als Selbstständige geführt: 750.000 Euro Schaden

Die Firma war zunächst als Einzelunternehmen von der Verurteilten und ihrem Ex-Mann geführt worden, bis die Eheleute 2008 die GmbH gründeten. Mutter und Sohn wurden nun für schuldig befunden, in der Zeit zwischen September 2013 und Januar 2019 weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer für die jeweils sechs Beschäftigten abgeführt zu haben.

Obwohl ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestand, wurden insgesamt knapp 40 Saisonarbeiter aus Polen als Selbstständige geführt. Die dadurch entstandenen Sozialversicherungsschäden summierten sich auf rund eine halbe Million Euro, knapp 40.000 Euro davon werden dem Sohn zugerechnet. Dazu kommt ein Steuerschaden von über einer Viertelmillion Euro.

„Die Angeklagte ging davon aus, dass sie sich nur clever genug anstellen muss, um an der Zahlung der Sozialabgaben und der Lohnsteuer vorbeizukommen“, führte Richterin Köhne aus. Der Frau habe klar sein müssen, dass ihre Mitarbeiter nicht als Selbstständige geführt werden dürfen. Und dies spätestens seit einem Verfahren vor dem Kölner Sozialgericht.

Steuerschulden bereits ausgeglichen

Nach dem Urteil aus dem Jahr 2014 habe ihr Ex-Mann schließlich in ihrem Beisein wutentbrannt und schimpfend den Verhandlungssaal verlassen, nachdem das Kölner Gericht schon damals analog entschieden hatte. Als Zeuge konnte der Richter sich noch gut an den Fall erinnern, da lautes Türenknallen nach einem Urteil für ihn nicht zum Alltag gehört.

Die Verteidigung der beiden Angeklagten sah hingegen keinen Vorsatz und hatte dementsprechend auf Freispruch plädiert. Die Steuerschulden hatten die Angeklagten nach einem Vergleich in zweiter Instanz vor dem Sozialgericht bereits ausgeglichen, die Sozialversicherungsbeiträge werden seither in Raten abgestottert.

Die Vorsitzende Richterin hatte das in der Verhandlung mit dem in anderen Strafverfahren üblichen Täter-Opfer-Ausgleich verglichen. Direkt nach dem Urteil kündigten die Anwälte der Mutter und ihres Sohnes, Carsten Rubarth und Markus Lehmkühler an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.