ProzessRichter ordnen nach Attacke auf Frau Sicherungsverwahrung für Troisdorfer an

Lesezeit 3 Minuten
Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ordneten die Sicherungsverwahrung des Troisdorfers an. (Symbolbild)

Der 35-Jährige hatte in Sankt Augustin seine Freundin bedroht und geschlagen. Es war nicht das erste Mal, dass er gegenüber Frauen gewalttätig wurde.

Der letzte Punkt der Urteilsverkündung hatte es in sich: Nach der dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung kommt ein 35-jähriger gebürtiger Troisdorfer zunächst nicht wieder auf freien Fuß. Die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ordneten unter dem Vorsitz von Steffi Johann To Settel die anschließende Sicherungsverwahrung des Verurteilten an.

Der Grund: Der vielfach vorbestrafte Mann hatte bereits zum dritten Mal Gewalt gegen eine seiner Lebensgefährtinnen angewandt. Bereits im Jahr 2013 misshandelte er eine Partnerin, zündete im Streit schließlich sogar ihr Auto an. Seither steht der Mann unter Betreuung, was ihn aber nicht daran hinderte, sechs Jahre später erneut eine andere Freundin zu misshandeln und zu vergewaltigen. Dafür wurde er am 31. Oktober 2019 wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Psychiatrisches Gutachten unterstreit Gefährlichkeit des 35-Jährigen

Die Haft saß er dann komplett ab, rief die misshandelte Ex aber trotz gerichtlich angeordneten Kontaktverbots quasi noch vom Gefängnistor aus an. Die Mutter der jungen Frau konnte aber verhindern, dass der Mann sich ihrer Tochter erneut näherte, sie wies ihn sowohl am Telefon als auch bei einem kurz darauf stattfindenden Besuch ab.

So nahm der Mann Kontakt zu einer anderen Ex-Freundin auf, die bald darauf ebenfalls zum Opfer seiner Gewaltausbrüche werden sollte. Dass der 35-Jährige besonders gefährlich ist, wurde nun im Laufe des Verfahrens auch durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt, das das Gericht in Auftrag gegeben hatte.

Am 23. November vergangenen Jahres, kam es dann zum Streit mit der dritten von ihm misshandelten Frau. Er war nach seiner Haftentlassung quasi in ihre Wohnung in Sankt Augustin eingezogen; die beiden verband eine langjährige Beziehung. So hatte diese Freundin ihn auch immer wieder im Gefängnis besucht.

Richter schenkten Schilderungen des Troisdorf keinen Glauben

Statt sich aber einfach über die Zuwendung zu freuen, ging der Mann angeblichen Gerüchten nach, denen zufolge seine Freundin auch engen Kontakt zu anderen Häftlingen pflegen solle. Auch nach der Haftentlassung spielte Eifersucht eine wichtige Rolle: So unterstellte er seiner Partnerin an jenem Abend, Sex mit einem Nachbarn gehabt zu haben.

Er beschimpfte, schlug und bedrohte die verzweifelte Frau daraufhin mit einer Küchenschere, bis es ihr gelang, sich im Bad in vorübergehende Sicherheit zu bringen. Die währte allerdings nicht allzu lange, weil der Mann in unbändiger Wut die Badezimmertüre eintrat. Die Frau ließ sich offenbar in ihrer Angst überreden, die Nacht mit dem Schläger auf einer am Boden liegenden Matratze zu verbringen.

Am nächsten Morgen gingen beide dann noch gemeinsam einkaufen, später gelang es der Frau dann aber zur Polizei zu gehen. Vor Gericht hatte der Angeklagte Teile der Vorwürfe zugegeben, die Schere habe die Frau aber gegen ihn gerichtet und nicht umgekehrt. Dieser Schilderung schenkten die Richter aber keinen Glauben.