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Missbrauch von jungen SchwesternVerurteilter Sexualstraftäter aus Troisdorf bekommt geringere Strafe

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Das Bonner Landgericht musste sich am Mittwoch ein zweites Mal mit dem Missbrauchsfall zweier Minderjähriger beschäftigen.

Das Bonner Landgericht musste sich am Mittwoch ein zweites Mal mit einem Missbrauchsfall aus den Zehnerjahren beschäftigen: Ein 32-jähriger Mann aus Troisdorf hatte sich zwischen 2015 und 2019 mehrfach an den beiden minderjährigen Schwestern seiner Frau vergangen. Dafür war er am 3. Mai 2023 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Gegen das Urteil war der Mann allerdings erfolgreich in Berufung gegangen und nun haben ihn die Richter der zweiten Großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Landgericht Bonn muste neu verhandeln: Der Bundesgerichtshof bemängelte nur ein juristisches Detail

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte an dem Schuldspruch nichts auszusetzen, er hatte allerdings ein juristisches Detail bei der Strafzumessung bemängelt: Die 8. Kammer hatte den Angeklagten seinerzeit wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und der BGH beanstandete die Doppelverwertung eines Aspekts zulasten des Angeklagten.

Es ging am Mittwoch daher nur um die erneute Strafzumessung. Die Reduzierung der Strafe um ein Vierteljahr ging allerdings nicht auf die Argumentation der Karlsruher Richter zurück, sondern auf Ereignisse, die seit dem ersten Schuldspruch passiert waren: Zum einen hatte der Verurteilte mittlerweile einen Betrag von 60.000 Euro an die beiden Opfer gezahlt, zum anderen ist er nun selber Vater von zwei Kindern geworden.

Kurz nach der Hochzeit verging sich der Mann an der minderjährigen Schwester seiner Frau

Dass der Mann über Jahre die beiden minderjährigen Schwestern seiner Frau missbraucht hat, steht fest. Der ungelernte Straßenbauer hatte sich im Januar 2015 erstmals an der damals achtjährigen Schwester seiner Frau vergangen, als das Kind gerade duschte. Das Ehepaar lebte seit seiner Hochzeit im Jahr 2015 in einem Haus in Much.

Die letzte Tat musste das Mädchen kurz vor seinem 12. Geburtstag im Jahr 2018 erdulden. Mittlerweile war der Straßenbauer mit seiner Frau nach Neunkirchen-Seelscheid gezogen und an dem neuen Wohnort wurde dann auch die ältere Schwester in mindestens drei Fällen zum Opfer des 31-Jährigen. Die erste Tat zulasten der damals Zwölfjährigen ereignete sich im Frühsommer 2017.