Wende wurde in die zweite Amtszeit gewählt. Dem Bewerber Diller steht eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht bevor.
Geheime WahlenTroisdorfer Beigeordnetenwahl: Wende bleibt – Diller wird geprüft
Horst Wende bleibt Beigeordneter im Troisdorfer Rathaus. In geheimer Wahl stimmte am Dienstagabend eine klare Mehrheit von 29 Stadtratsmitgliedern für den Leichlinger.
Für den 1960 geborenen Wende ist es die zweite Amtszeit, seit 2015 ist er bereits Beigeordneter und unter anderem für die Finanzen der Stadt zuständig. Dennoch hatte sich der Leichlinger neu bewerben müssen; eine frühzeitige Wiederwahl hatte eine Ratsmehrheit ihm verweigert. Die Aufgaben des Kämmerers wird Wende wohl abgeben an die Erste Beigeordnete Tanja Gaspers; er wird Sicherheit und Ordnung, Feuerschutz und Rettungsdienst sowie das Zentrale Gebäudemanagement verantworten. Ebenfalls beworben hatte sich der Leiter des städtischen Ordnungsamts, Oliver Kosmalla. Er bekam 21 Stimmen, es gab eine Enthaltung.
Eine Mehrheit, nämlich 27 Stimmen, versammelte auch Hans-Michael Diller hinter sich, der sich um die neue Beigeordnetenstelle und die Leitung des Dezernats V beworben hatte. In diesem neu geschaffenen Dezernat sind Schule, Familie und Jugend sowie Soziales und Integration angesiedelt.
Nach der ebenfalls geheimen Abstimmung lag Diller, der bei der Stadt Gelsenkirchen unter anderem als persönlicher Referent des Bürgermeisters gearbeitet hat, um fünf Stimmen vor Stefan Mauermann aus Much. Gleichwohl kann die Wahl Dillers noch nicht als gesichert gelten: Vorab hatte die von Bürgermeister Alexander Biber (CDU) geführte Verwaltung dem Bewerber die formale Eignung für die Stelle abgesprochen, da er nicht die in der Ausschreibung geforderte ausreichende Führungserfahrung in mindestens einem der Aufgabengebiete mitbringe.
Erst eine geheime Abstimmung brachte den Bewerber – mit dem gleichen Stimmenverhältnis – in den anschließenden Wahlgang. Dessen Ausgang wird nun die Kommunalaufsicht unter die Lupe nehmen. Schließlich, so erklärte Bürgermeister Alexander Biber in der Vorlage zur Sitzung, seien nur Kandidaten mit der formalen Eignung überhaupt wählbar. Auch eine gerichtliche Prüfung schloss Biber nicht aus.