Ein Einbrecher stiehlt in einem Ausflugslokal Desinfektionsmittel und legt sich im Wald schlafen. Der kuriose Fall landete vor dem Amtsgericht.
Vor GerichtEinbrecher stiehlt Desinfektionsmittel aus Troisdorfer Ausflugslokal „Zur Siegfähre“
Knapp fünf Kilometer lief ein Einbrecher zu Fuß von Beuel zur Troisdorfer Siegfähre, stieg übers Dach in das Ausflugslokal ein und stahl dort Desinfektionsmittel, EC-Kartenlesegeräte, eine Wetterstation, Afri-Cola und Likör. Wie er dort hingekommen sei, das wisse er nicht, sagte der Angeklagte vor dem Siegburger Amtsgericht. „Ich kenne mich dort gar nicht aus.“
Das Motiv für den Einbruch sei die Angst vor einer Rechnung gewesen: Wenige Stunden zuvor hatte der 33-Jährige an diesem Augusttag 2021 einen Autounfall gebaut, ging dann in die Kneipe und nach drei Bier und drei Kurzen auf Beutezug. Sein Ziel: das Diebesgut zu verkaufen, schilderte er, um vom Erlös den Blechschaden zu bezahlen.
Einbrecher legte sich unweit der Troisdorfer Siegfähre in den Wald
Weit kam er indes nicht. Offenbar von der Kletterpartie erschöpft, legte der Einbrecher sich wenige Hundert Meter weiter in den Wald, unweit des abgelegten Diebesguts. Jugendliche entdeckten ihn dort und alarmierten die Polizei.
Die Sachen im Wert von knapp 1600 Euro gelangten zurück zum Besitzer, der entstandene Sachschaden durch das kaputte Dach und die abgeschlagenen Überwachungskameras liegt indes bei 3150 Euro und ist noch offen. „Das muss mein Mandant bezahlen“, sagte dessen Strafverteidiger.
Vermutlich durch einen Pächterwechsel und die zwischenzeitlichen Hochwasserschäden sei aber noch niemand an den Kanalbauer herangetreten.
Das Hauptproblem für die Urteilsfndung: Der 33-Jährige, Vater von zwei kleinen Kindern, stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung. Kleinere Diebstähle, Trunkenheim Verkehr, Betrug und Körperverletzung stehen in seinem Strafregister. Andererseits lebt der Angeklagte mit Freundin und Kindern zusammen und steht in Lohn und Brot, den Arbeitsvertrag holte er im Gerichtssaal aus der Tasche: „Mein Chef hat mich nach der dreiwöchigen Untersuchungshaft wieder genommen.“
Die sozial gefestigten Verhältnisse und das Geständnis gaben für Richter Herbert Prümper den Ausschlag, eine zehnmonatige Freiheitsstrafe zu verhängen, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird. „Wenn er einrückt, verliert er seinen Job, davon hat niemand etwas“, sagte Prümper.
Die drohende Haft, die sich mit den noch offenen Strafen aus anderen Urteilen schnell zu knapp zwei Jahren „hochschrauben könnte, bietet genug Abschreckungspotenzial“. Die Staatsanwaltschaft, die acht Monate ohne Bewährung gefordert hatte, stimmte zu. Der Kanalbauer nickte erleichtert zu den Schlussworten des Richters: „Sie haben Glück gehabt.“