Vor KommunalwahlTroisdorf begrenzt die Zahl der Wahlplakate – Andere Kommunen nicht
Rhein-Sieg-Kreis – Die Kommunalwahl steht unübersehbar bevor: Mit Plakaten werben die Parteien um die Wähler. In Troisdorf gibt es Streit um die Anzahl – anderswo sind die Regeln lockerer, wie eine Umfrage ergab.
Im Streit um Wahlplakate liegen die Stadt Troisdorf und der SPD-Ortsverein: 180 Plakate hatte die Stadtverwaltung genehmigt, insgesamt 500 habe die Partei aufhängen wollen, sagte Rathaussprecherin Bettina Plugge. Andere Parteien und Anwohner hätten sich beschwert, auch Mitarbeitern des Ordnungsamts sei ein Übermaß aufgefallen. „35 Plakate sind abgenommen worden“, so Plugge. Dagegen hatte die Partei das Verwaltungsgericht Köln angerufen – und verloren.
„Großzügig bemessen“ hat laut Plugge das Gericht die Zahl von Plakaten genannt, die in Troisdorf erlaubt sind: 180 für die großen Parteien, 90 für die mittleren und 45 für kleine Parteien oder Wählergemeinschaften. Im Kern gehe es um die Definition von Plakat im Unterschied zu Standort. „Wir verwenden alle sogenannte Doppelplakate“, erklärte der SPD-Vorsitzende und Bürgermeisterkandidat Frank Goossens. „Nach unserer Interpretation ist das ein Plakat.“
Zumal ja derzeit der Wahlkampf für vier Abstimmungen laufe. Die Stadt aber addiere Vorder- und Rückseite zu zwei Plakaten: Bei 180 angefragten Standorten sind das 360 Plakate. Zu viele aus Sicht der Stadtverwaltung. „Im Wege der Ersatzvornahme“, so der Jurist Goossens, habe die Stadt bereits Plakate abgehängt. Die SPD werde nun das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz anrufen. „Es geht nicht um die Obergrenze, sondern um die Zählweise“, sagte Goossens. „Praktisch alle anderen Parteien haben die Anzahl genauso interpretiert wie wir“. Die CDU habe jetzt die Zahl reduziert, die Grünen habe man „in Ruhe gelassen“.
Siegburg
In Siegburg gibt es keine Regelung zur Menge der Plakate, allerdings regelt die Wahlwerbesatzung, wo sie aufgehängt werden dürfen und wo nicht. Zum Beispiel sind Kreisverkehre, Verkehrszeichen und Ampelmasten tabu. Laternen sind erlaubt, antike Laternen dürfen aber nur umstellt werden.
Einzelplakate, Doppel- und Dreieckständer dürfen um Bäume aufgebaut werden. Als Befestigungsmaterial sind nur Kabelbinder erlaubt. Sieben Tage nach der Wahl muss alles wieder entfernt sein.
Sankt Augustin
In Sankt Augustin gibt es keine konkreten Regelungen. „Die Parteien können über den quantitativen Umfang der Wahlplakatierung selbst entscheiden. Sie wurden seitens der Stadtverwaltung um eine maßvolle Plakatierung gebeten“, teilt Pressesprecherin Carolin Trost mit.
Es gibt aber Regelungen. So können Plakate nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften sturmsicher aufgestellt oder angebracht werden. Sie dürfen jedoch nicht mit Schrauben oder Nägeln gesichert werden, zum Beispiel darf der Untergrund nicht verletzt werden.
Beschränkungen beim Aufstellen
An Kreuzungen, Kreisverkehren oder Einmündungen dürfen sie nicht stehen. Sie dürfen auch nicht in die Fahrbahn ragen und müssen über Fußwegen mindestens zwei und über Radwegen 2,25 Meter hoch hängen. Analog gilt dies auch für Plakatständer und Dreibein-Aufsteller. Für diese entfällt die Höhenbeschränkung, da sie auf dem Boden stehen. Sie dürfen jedoch keine Verkehrsschilder verdecken.
Niederkassel
„Es gibt keine Obergrenze“, erklärt der Niederkasseler Rathaussprecher Markus Thüren. Allerdings werde nicht jede Fläche genehmigt. Sechs Wochen vor der Wahl darf plakatiert werden; bei 19 Wahlbezirken und vier anstehenden Wahlen komme da natürlich einiges zusammen. Wie viel Werbung eine Partei mache, hänge zum Teil ja auch von der Größe der Teams an Freiwilligen ab. „Man hat in Niederkassel immer auf die Vernunft der Parteien gesetzt.“
Hennef
In Hennef gibt es keine Beschränkung für die Zahl der Plakate. Das sei bei einem Stadtgebiet von rund 105 Quadratkilometern auch nicht praktikabel und kaum kontrollierbar, sagt Stadtpressesprecher Dominique Müller-Grote. Die Parteien regelten das untereinander. Worauf die Stadt allerdings achtet, ist das Abhängen der Plakate nach der Wahl. Dabei gilt Augenmaß: Bei kleineren Parteien, die nur wenige Helfer haben, wird das nicht so streng gehandhabt wie bei den großen.
Eitorf
Nicht offiziell geregelt ist die Anzahl der Wahlplakate in Eitorf. Man vertraue darauf, dass sich alle an die Spiegelregeln hielten und untereinander abstimmten, damit die Zahl der Plakate etwa gleich hoch sei, sagt Klaus Wahl von der Gemeindeverwaltung auf Anfrage.
Bis jetzt habe das auch immer funktioniert. Für die großen Aufsteller an den Straßen sei ohnehin der Landesbetrieb Straßen zuständig.
Neunkirchen-Seelscheid
Freie Bahn lässt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid den Parteien. Sie benötigen für das Aufstellen und -hängen keine Erlaubnis, sechs Wochen vor dem Wahltermin dürfen die Freiwilligen loslegen.
Und auch nach der Wahl sind die Helfer gefordert: Innerhalb von einer Woche müssen sie die Werbung wieder entfernen.
Ruppichteroth
Wie viele Plakate in der Bröltalgemeinde aufgehängt sind, ist unbekannt. „Die Notwendigkeit für Mengenbeschränkungen ist nicht gegeben“, sagt Kämmerer Ralf Müller. Die Plakatierung habe sich bislang immer in einem maßvollen Rahmen bewegt. Die Verwaltung muss lediglich die Großflächenplakate und deren Standorte genehmigen. Über das Platzieren der kleineren Formate sprechen sich die Parteien untereinander ab, und das sei immer gut gelaufen.