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AmtshilfeAutos aus Rhein-Berg können auch in benachbarten Kommunen angemeldet werden

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Das Foto zeigt Kfz-Kennzeichen.

Die Zulassungsstelle des Kreises bekommt Amtshilfe von Leverkusen, Solingen und Remscheid sowie dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Wegen einer Hackerattacke ist die Kfz-Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit nicht arbeitsfähig. Fünf Kommunen helfen aus.

Seit Dienstag ist klar, welche Kreise und kreisfreien Kommunen Amtshilfe bei der Kfz-Zulassung des Rheinisch-Bergischen Kreises leisten: Es sind die Städte Leverkusen, Remscheid und Solingen sowie der Kreis Mettmann und der Rhein-Sieg-Kreis. Hintergrund: Wegen einer Hackerattacke ist die Kfz-Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit nicht arbeitsfähig.

Besondere Umstände

Die besonderen Umstände, so berichtet der Kreis, erforderten, dass bei allen Zulassungen ausschließlich die Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte und Kreise ausgegeben – das sind LEV, RS, ME, SG oder SU. Kennzeichen mit GL gibt es nicht.

Bei der Terminvereinbarung müssen sich die Interessierten aus Rhein-Berg an die örtlichen Bestimmungen der Behörden halten. Diese sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.

Später in Rhein-Berg ummelden

Angeboten werden laut Kreis die Neuzulassung von Fahrzeugen, Umschreibungen, Abmeldungen und Außerbetriebsetzungen, die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. Sobald die Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder handlungsfähig ist, geht das Kommando zurück.

Fahrzeughalter, die zwischenzeitlich in einer der genannten Kreise und Kommunen ein Fahrzeug aus GL zugelassen haben, sind ausdrücklich verpflichtet, das Fahrzeug umgehend in den Rheinisch-Bergischen Kreis umzumelden. Zusatzkosten für eine spätere Ummeldung müssen die jeweiligen Fahrzeughalter selber tragen.

Auch mit der Amtshilfe können einige Dienstleistungen nach wie vor nicht angeboten werden: Wiederzulassung auf denselben Halter, Vergaben von Saisonkennzeichen, Ersatzdokumente, Halterdatenänderung (Wohnort und Name), Änderung der Technikdaten, Neusiedlung, Rotes Fahrzeugscheinheft und 07er-Kennzeichen.