2022 hatten sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als verdoppelt. 2023 war das Interesse noch größer.
Mehr StraftatenZahl der Anträge auf Kleinen Waffenschein steigt in Rhein-Sieg weiter deutlich
Der Kleine Waffenschein ist auch in diesem Jahr im Rhein-Sieg-Kreis stark gefragt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Waffenbehörde des Kreises. Bereits im vergangenen Jahr waren die Zahlen in die Höhe geschnellt. Wurden im gesamten Jahr 2021 196 Neuanträge für einen Kleinen Waffenschein genehmigt, so waren es 2023 mit 571 weit mehr als doppelt so viele. Und auch in diesem Jahr sind (Stand Ende Oktober) bereits 384 Anträge bewilligt worden.
„Erfahrungsgemäß haben bislang 90 Prozent der Antragssteller auch einen Kleinen Waffenschein erhalten“, sagt Polizeisprecher Stefan Birk. Das könnte sich durch eine Änderung des Waffengesetzes nun aber ändern.
5800 Menschen im Rhein-Sieg-Kreis besitzen einen Kleinen Waffenschein
„Wer einen Antrag stellt, muss sich seit dem 31. Oktober einer erweiterten Überprüfung unterziehen“, erklärt Birk. Zudem hätte die Polizei durch die Gesetzesänderung erweiterte Kontrollmöglichkeiten erhalten. „Die Einschreitschwelle ist deutlich niedriger.“ Ob die Novelle des Waffengesetzes aber Einfluss auf die Antragszahlen habe, bliebe abzuwarten.
Darüber, warum die Antragszahlen im Rhein-Sieg-Kreis dermaßen in die Höhe schnellen, kann der Polizeisprecher nur spekulieren. Niemand müsse bei der Antragsstellung seine Motivation darlegen. „Wir haben es seit drei Jahren mit multiplen Krisen zu tun – die Leute sind zum Teil verängstigt und im falschen Glauben, sich auf diese Weise schützen zu können.“ Derzeit haben im Rhein-Sieg-Kreis rund 5800 Menschen einen Kleinen Waffenschein.
Neben einer gestiegenen Zahl der Anträge registriert die Polizei in den vergangenen Jahren auch deutlich mehr Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz. Wurden 2021 noch 50 solcher Fälle im Rhein-Sieg-Kreis registriert, so waren es im vergangenen Jahr mit 116 mehr als doppelt so viele. Man müsse die Zahlen aber in Relation setzen, mahnt Birk. „Zum Teil wurde ein Antrag zu spät gestellt, oder der Waffenschrank entsprach nicht mehr der Norm – zudem wird mehr kontrolliert“, erklärt der Polizeisprecher.
Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Waffengesetz ist gestiegen
Dennoch registriert die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis auch im Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz einen merklichen Anstieg. Waren es 2021 noch 73 Straftaten, so wurde 2023 in 124 Fällen ermittelt. Ein Plus von fast 70 Prozent.
Die Kolleginnen und Kollegen gingen stets mit der entsprechenden Vorsicht und Eigensicherung in die Einsätze, sagt Birk. „Da kann es auch von Vorteil sein, wenn wir schon vor dem Einsatz sehen, ob die Person über einen Kleinen Waffenschein verfügt. Illegale Waffen stellen ein deutlich größeres Problem dar.“ Generell seien die Leute, die zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen und dann in ein Geschäft gehen, mit Blick aufs Thema Waffenbesitz nicht die zentralen Problemfälle.
Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf erlaubnisfreie Waffen mit sich führen. Dabei handelt es sich um entsprechend gekennzeichnete, sogenannte PTB-Waffen, erkennbar am entsprechenden PTB-Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Dahinter verbergen sich Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen.
Sie dürfen allerdings nicht so einfach benutzt werden. Allenfalls im Fall von Notwehr dürfen sie auch abgefeuert werden. Wer keinen Kleinen Waffenschein besitzt, darf die erlaubnisfreien Waffen zwar kaufen, sie in der Öffentlichkeit jedoch nicht mitführen.