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In Bonn vor GerichtRheinbacher legt in seiner Wohnung Feuer – vier Jahre Haft

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht_Bonn_Eingang

Der Eingang zum Bonner Landgericht (Symbolfoto)

Rheinbach/Bonn – Dass er zur ersten Verhandlung im vergangenen Herbst nicht erschienen war, hat ihm bei der Strafzumessung keine Pluspunkte gebracht: „Das war mehr als dusselig von Ihnen“, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.

Kurz zuvor hatte das Gericht den 35-jährigen Mann aus Rheinbach zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt, weil er seine Wohnung am Nikolausabend 2020 in Brand gesetzt hatte.

Neben der schweren Brandstiftung wurde der Mann auch für zwei weitere Vergehen verurteilt. Das Gericht befand ihn noch der Sachbeschädigung und des Betrugs für schuldig. Zum ersten Gerichtstermin war er schlicht nicht gekommen: Bereits im vergangenen September sollte sich der 35-jährige Rheinbacher vor der 2. Großen Strafkammer verantworten.

Wahrscheinlich aus Angst vor einer Verurteilung suchte der Brandstifter, der unter einer psychischen Erkrankung leidet, aber Zuflucht bei seiner Freundin.

Schwieriges Umfeld in der Jugend

„Gewalt, Alkohol und Drogen bestimmten seine Kindheit und Jugend“, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. „Allerdings nicht von seiner Seite aus, sondern aus seinem Umfeld.“ Die schwierigen Verhältnisse, mit denen der Verurteilte aufwuchs, stießen zwar bei den Richtern auf ein gewisses Verständnis. Dennoch sei eine schwere Brandstiftung – wie die Tat, die der Lagerist am 6. Dezember vorvergangenen Jahres beging – mit nichts zu entschuldigen.

Nur der Aufmerksamkeit der Nachbarn sei es geschuldet, dass der Brand schnell gelöscht werden konnte, stellte das Gericht fest. Eine 80-jährige Nachbarin, die über der brennenden Wohnung gelebt hatte, erlitt durch das Feuer dennoch eine Rauchvergiftung. Es habe nicht viel gefehlt, und der Fall wäre an ein Schwurgericht gegangen, so der Vorsitzende Richter.

Rheinbacher legte an zwei Stellen in Wohnung Feuer und ging

Am Tag des Brandes steckte der 35-Jährige offenbar in einer „mittelgradigen depressiven Phase“. Das Gericht ist davon überzeugt, dass er an zwei Stellen in seiner Wohnung Feuer legte und die Türe anschließend mit einem im Treppenhaus stehenden Sofa verbarrikadierte.

Erst nach einer Stunde kehrte er zurück und spielte der glücklicherweise sofort benachrichtigten Feuerwehr den völlig überraschten Wohnungsbesitzer vor. Er habe eine Tüte mit Altglas auf den Herd gestellt und dabei wohl übersehen, dass die Platte noch angeschaltet gewesen war. Diese Schilderung, bei der er auch vor Gericht blieb, schenkten die Richter aber keinen Glauben. Alleine weil die Feuerwehr zwei unabhängige Brandherde lokalisiert hatte, sei diese Schilderung völlig unplausibel, so der Vorsitzende.

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Aber auch die Vorgeschichte des Verurteilten spreche eine klare Sprache: So ist der Mann wegen achtfacher Brandstiftung vorbestraft, es handelte sich dabei allerdings um keine Wohnung, sondern um Fahrzeuge. Eine weitere Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung erschien dem Gericht ebenfalls in einem neuen Licht: Bei diesem Vorfall ging es um eine umgefallene Kerze, die ebenfalls einen Zimmerbrand verursacht hatte.

Dem Verurteilten ist seine psychische Situation offenbar selbst klar; er begab sich mehrfach freiwillig in stationäre Behandlung. Einer dieser Aufenthalte brachte ihm die Verurteilung wegen Sachbeschädigung ein: Im April 2021 war er nämlich in einer Klinik vollkommen ausgerastet und hatte eine schwere Sicherheitstür eingetreten.

Bei dem Betrug handelte es sich hingegen um „eine Petitesse“. Der Mann hatte im Internet eine Kaffeemaschine verkauft, aber nicht verschickt.