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Behördenchef Münch„BKA geht Hinweisen auf Kriegsverbrechen in der Ukraine nach”

Lesezeit 9 Minuten
Holger Münch

BKA-Chef Holger Münch.

Wenn Geflüchtete aus der Ukraine von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit berichten, wird das auch in Deutschland verfolgt. Das erklärt der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, im Interview mit dem RND. Münch verrät auch, wie das BKA in Zukunft mit der wachsenden Zahl an radikalen Demokratiefeinden umgehen will, die aus der Szene der Corona-Leugner kommen.

Den Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, treffen wir in der Berliner Niederlassung des BKA in Treptow in einem schmucklosen Besprechungsraum. Allein ein Bild des Bundespräsidenten ziert die Wand. Münch gibt nur wenige Interviews. Der frühere Bereitschafspolizist ist ein Mann, der keineswegs nur auf Kriminalstatistiken blickt. Ihm geht es insbesondere auch um den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Herr Münch, aus der Ukraine flüchten vor allem Frauen und Kinder. Wie groß ist die Gefahr, dass sie Opfer von Menschenhändlern oder anderen Kriminellen werden?

Holger Münch: Es gibt bisher in Deutschland keine Hinweise auf eine systematische Ausnutzung dieser Situation. Einzelnen Hinweisen auf Personen, die sich an den Ankunftsorten aufhalten und von denen wir wissen, dass sie in der Vergangenheit zum Beispiel Sexualstraftaten begangen haben, geht die Polizei umgehend nach. Sowohl die Polizei als auch die Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen informieren die Geflüchteten sehr umfassend über mögliche Risiken, um sie zu sensibilisieren, aufzuklären und auch die Bereitschaft zu fördern, mögliche Straftaten anzuzeigen.

Wäre es sinnvoll, alle Menschen, die private Unterkünfte anbieten, zu registrieren?

Im Moment geht es vor allem darum, den vielen, vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen, schnell zu einer sicheren Unterkunft zu verhelfen – dafür ist das unbürokratische Angebot von privaten Unterkünften ein wichtiger Baustein. Deshalb ist es jetzt vor allem wichtig, die Betroffenen für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und ihnen Ansprechpartner zu nennen, an die sie sich wenden können, wenn sie Hilfe benötigen oder eine Straftat vermuten. So können, zusammen mit der hohen Wachsamkeit der Polizei und der zivilen Einrichtungen, mögliche kriminelle Handlungen schnell entdeckt und beendet werden. Weitere Maßnahmen können sinnvoll sein und werden aktuell geprüft, dürfen die Hilfe aber nicht verlangsamen.

Haben Sie Erkenntnisse, dass Menschen, die keine Ukrainer sind und nicht in der Ukraine gelebt haben, sich in Deutschland als Geflüchtete ausgeben, um sich Aufenthalt und Leistungen zu erschleichen?

Die Bundespolizei führt in einem großen Umfang Personenüberprüfungen bei den ankommenden Geflüchteten durch. Wer sich hier bei den Ämtern meldet, wird entsprechend registriert und überprüft - mit einer extrem geringen Trefferquote hinsichtlich polizeilicher Erkenntnisse. Diejenigen, die hier aktuell ankommen, sind in erster Linie Opfer und müssen auch so behandelt werden. Es gibt übrigens noch einen weiteren Aspekt: Die Geflüchteten sind für uns auch potenzielle Zeugen von Kriegsverbrechen: Ihre Aussagen können für die Strafverfolgung von immenser Bedeutung sein.

Kriegsverbrechen, wegen denen der Generalbundesanwalt bereits Ermittlungen eingeleitet hat. . .

Genau. Der Generalbundesanwalt hat ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eröffnet, um festzustellen, ob in der Ukraine Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, und das BKA beauftragt, solchen Hinweisen nachzugehen. Auch deshalb ist es für uns entscheidend, an die Geflüchteten heranzutreten und ihnen zu vermitteln: Wenn Sie Kriegsverbrechen beobachtet haben und davon berichten wollen, nehmen wir das auf.

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Können Sie dem Generalbundesanwalt schon entsprechende Hinweise liefern?

Dazu ist es noch zu früh. Zuerst geht es darum, die ankommenden Menschen sicher unterzubringen und ihnen eine Perspektive zu bieten. Der zweite Schritt ist dann, ihnen die Möglichkeit zu geben, etwas zu einem solchen Verfahren beizutragen.

Lässt sich in Deutschland insgesamt ein Anstieg von Straftaten mit Bezug zum Krieg in der Ukraine erkennen?

Es gibt Straftaten sowohl gegen russischstämmige, als auch gegen ukrainischstämmige Mitglieder unserer Gesellschaft. Wir zählen momentan gut 200 solcher Straftaten in der Woche - davon ist die Mehrzahl anti-russisch motiviert. Diese Straftaten reichen von Beleidigungen, Bedrohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Es kommt auch zu Sachbeschädigungen, etwa zu Farbschmierereien mit entsprechendem Inhalt.

Blicken wir von der einen Krise auf die andere, die schon seit mehr als zwei Jahren andauert: Wie groß ist das politische Radikalisierungspotential, das sich durch die Corona-Proteste gezeigt hat?

Ich würde schon die Zeit vor der Corona-Pandemie in den Blick rücken: Wir sehen seit 2011 stetig steigende Zahlen der politisch motivierten Kriminalität. Auch im vergangenen Jahr haben wir neue Höchststände erreicht und erstmals mehr als 50.000 politisch motivierte Straftaten registriert. Das zeigt, dass wir ein Klima in Deutschland haben, das eine Radikalisierung aufgrund der schnellen gesellschaftlichen Veränderungen und des teilweise geringen Vertrauens in unser politisches System begünstigt. In den letzten zwei Jahren haben wir dann nochmal einen Schub bei den Straftaten gesehen. 2021 haben wir allein rund 9000 politisch motivierte Straftaten mit Corona-Bezug registriert.

Entspannt sich die Lage jetzt mit dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen?

Wir sehen jetzt kurzfristig eine leichte Entspannung. Das kann sich aber zum Beispiel im Zusammenhang mit der Diskussion um die Impfpflicht sehr schnell wieder verändern. Sollte sich die Corona-Situation langfristig entspannen, werden wir wahrscheinlich auch bei den politischen Straftaten erstmal einen Rückgang feststellten.

Und dann? Suchen sich die Radikalisierten neue Protestfelder?

Einem großen Teil dieser Bewegung geht es offensichtlich weniger um die einzelnen Corona-Maßnahmen als um die Frage, ob dieser demokratische Rechtsstaat das richtige System ist. Wir gehen davon aus, dass diese Personen sich ein neues Feld suchen werden – denkbar wären zum Beispiel Themen wie der Klimawandel, je nachdem welche Einschränkungen oder Kostensteigerungen damit verbunden sein werden. Wir gehen davon aus, dass wir bei neuen gesellschaftlichen Herausforderungen auch weiter neue Höchststände im Bereich der politisch motivierten Kriminalität erleben werden.

Gilt weiterhin, dass der Rechtsextremismus auch im Bereich der politisch motivierten Straftaten die größte Gefahr ist?

Seit vielen Jahren kommt mehr als die Hälfte der politisch motivierten Straftaten von rechts, allein bei den rechtsmotivierten antisemitischen Straftaten sehen wir seit 2017 einen Anstieg von rund 80 Prozent! Das beantwortet die Frage schon sehr gut. Das ist nicht das einzige Thema, bleibt aber das Hauptproblem.

Wurde der Anstieg rechtsmotivierter Straftaten auch durch die Corona-Proteste befördert?

In diesem Zusammenhang haben wir vor allem einen sehr starken Anstieg in dem Bereich der nicht zuzuordnenden politisch motivierten Kriminalität, also von Straftaten, die sich nicht eindeutig beispielsweise rechts oder links einordnen lassen. Bei den Straftaten in Zusammenhang mit Corona handelt es sich um solche Delikte, die eindeutig politisch motiviert sind, aber nicht in die bisherigen Kategorien links, rechts, ausländische oder religiöse Ideologie passen. Sie fallen in den Bereich, den der Verfassungsschutz mittlerweile als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet. Wir sind gerade dabei, unsere statistische Erfassung für die Zukunft anzupassen, um auch diese Straftaten künftig eindeutiger zuordnen zu können.

Sie führen also ebenfalls eine neue Kategorie ein?

Wie wir diese Kategorie nennen und auch die genaue Definition, welche Taten darunterfallen werden, ist zurzeit noch in der Diskussion. Aber auch wir werden das, ähnlich wie der Verfassungsschutz, verändern. Das wird voraussichtlich in den Statistiken zur politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2022 zum ersten Mal eine Rolle spielen - wenn auch noch nicht vollständig, weil wir das im laufenden Betrieb umstellen.

Welchen Anteil an der politisch motivierten Kriminalität machen diese bislang nicht zugeordneten Straftaten aus?

Mehr als jede dritte politisch motivierte Straftat ist nicht zuzuordnen. Wir können derzeit nicht genau aufschlüsseln, wie viele davon in die neue Kategorie fallen werden. Aber der Anstieg ist so drastisch, dass man sagen kann, dass Corona da eine große Rolle spielt.

Sie haben eine eigene Taskforce Telegram eingerichtet. Welche Ermittlungserfolge hat die bisher gebracht?

Was Telegram angeht, haben wir zwei Ansätze: Es geht zum einen um die Frage, wie Telegram mit staatlichen Institutionen in Deutschland zusammenarbeitet. Zum anderen suchen wir auf Telegram aktiv nach Morddrohungen und anderen Androhungen von schweren Gewalttaten. Gerade aus der Coronaleugner-Szene gab es in der Vergangenheit eine Vielzahl solcher Straftaten. Wir filtern entsprechende Nachrichten raus, prüfen die Strafbarkeit und versuchen, den Verursacher festzustellen. Dabei streben wir die Zusammenarbeit mit Telegram an, treffen unsere Maßnahmen aber auch, wenn Telegram nicht kooperieren sollte.

Wie gut funktioniert diese Zusammenarbeit mittlerweile?

Löschanregungen, die wir in diesem Zusammenhang an Telegram geschickt haben, werden fast durchgängig umgesetzt. Knapp 70 Löschungen hat Telegram bisher vorgenommen. Bei Bestandsdatenanfragen, wenn wir also den Verursacher eines bestimmten Posts feststellen wollen, haben wir leider nur sehr vereinzelt Rückmeldungen bekommen, die zur Identifizierung von Nutzern beigetragen haben. Auch andere Anbieter Sozialer Medien sind nicht immer sehr schnell in der Beantwortung solcher Anfragen. Deswegen können wir noch nicht abschließend beurteilen, wie gut die Kooperation mit Telegram funktioniert.

Wie viele Tatverdächtige konnte die Taskforce bislang ermitteln?

Wir haben bisher eine niedrige zweistellige Zahl an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Aber das ist alles auch noch sehr frisch, wir machen das ja erst seit ein paar Wochen. Diese Abläufe stellen sich nicht über Nacht ein, wir kommen aber voran.

Im Bereich der Cyberkriminalität sind die Aufklärungsquoten immer noch sehr niedrig. Was unternehmen Sie dagegen?

Wir erkennen eine Veränderung der Kriminalität durch die Digitalisierung. In den letzten zehn Jahren ist die Eigentumskriminalität um 37 Prozent gesunken. Auf der anderen Seite sehen wir seit 2015 eine Verdopplung der Cybercrime-Delikte. Bei Cybercrime-Delikten im engeren Sinne, wie zum Beispiel Datendiebstahl, haben wir eine Aufklärungsquote von rund 33 Prozent. Das ist weniger als im Durchschnitt, allerdings immer noch höher als im Bereich der Eigentumskriminalität. Das heißt, dass wir als Polizei einen riesigen Qualitätssprung machen müssen. Bei diesem Schub der Digitalisierung, den wir erleben, brauchen wir andere Methoden und neue Formen der Zusammenarbeit mit den Ländern. Das ist der Kern unserer Strategie.

Haben Sie dafür genug spezialisiertes Personal?

Die Abteilung Cybercrime ist momentan die am schnellsten wachsende Abteilung hier im Haus. Das wird nicht das Ende sein, die Herausforderung wächst extrem schnell. Das ist vergleichbar mit den Veränderungen, die die Erfindung des Automobils für die Polizei brachte: Vorher gab es in der Polizei noch keine wesentlichen Verkehrsaufgaben. Mittlerweile arbeitet etwa jeder vierte Polizist in Deutschland im Verkehrssektor. Jetzt in Zeiten einer dynamischen Digitalisierung arbeitet vielleicht ein Prozent der Polizisten im Bereich der digitalen Kriminalität.

Und Sie brauchen perspektivisch jeden Vierten im Kampf gegen Cyber-Kriminalität?

Auf jeden Fall brauchen wir deutlich mehr. Wir stehen noch vor einem großen Umbau der Polizeiarbeit.

Reichen die gesetzlichen Möglichkeiten aus für einen effektiven Kampf gegen Cyberkriminalität?

Uns fehlt die Nachverfolgbarkeit dynamischer IP-Adressen. Jeder Internetnutzer hat eine sich regelmäßig ändernde IP-Adresse. Für uns ist es sehr wichtig, nachverfolgen zu können, von welchem Gerät eine Straftat begangen wurde. Dafür brauchen wir aber eine zeitlich befristete Speicherung dieser elementaren Daten.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es aber rechtliche Bedenken. . .

Es geht mir hier lediglich um die IP-Adresse, nicht um Standort- und Verbindungsdaten. Die Speicherung der IP-Adresse hat der EuGH in seinen bisherigen Urteilen schon für zulässig erklärt – und aus der Praxis kann ich nur sagen: Sie ist bitter notwendig.