Bezahlter Urlaub nach GeburtSo will die neue Regierung Familien entlasten
Berlin – Die neue Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat Erleichterungen für Familien angekündigt. „Ich möchte die Gleichstellungspolitik vorantreiben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - mit mehr Zeit und mehr Flexibilität. Denn Job und Kinder unter einen Hut zu bringen, ist ein täglicher Spagat. Dafür brauchen Familien die bestmögliche Unterstützung“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
So soll ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes künftig zwei Wochen bezahlten Urlaub bekommen. „Ganz konkret werden wir eine zweiwöchige vergütete Freistellung der Partnerin oder des Partners - zumeist des Vaters - nach der Geburt eines Kindes einführen“, sagte sie. Zuerst hatte die Rheinische Post berichtet. Die zweiwöchige vergütete Freistellung hatte die neue Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Wann das Gesetz dazu kommen soll, ist bisher unklar.
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Die neue Regierung will außerdem die Partnermonate beim Elterngeld um einen Monat erweitern. „Damit unterstützen wir Paare, die sich die Kinderbetreuung als gleichberechtigte Aufgabe teilen. Das hat positive Auswirkungen auf die ganze Familie, denn eine intensive Bindung zu beiden Elternteilen ist gut für die kindliche Entwicklung“, sagte Spiegel dem RND.Bisher haben Eltern Anspruch auf mindestens zwölf Monate Basiselterngeld.
Wenn beide Partner eine Zeit zu Hause bleiben, gibt es zwei sogenannte Partnermonate extra. Diese sollen künftig auf drei Partnermonate erweitert werden. Eltern können dann also insgesamt 15 Elterngeldmonate untereinander aufteilen. „Mütter haben bessere berufliche Chancen, wenn die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufgeteilt wird“, erklärt Spiegel den Vorstoß. „Und wir sehen, dass Väter, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, auch im Anschluss mehr für ihre Kinder da sind als andere.“ Natürlich sollen aber auch Alleinerziehende von dem Extramonat profitieren.
Mehr Anspruch auf Elterngeld
Schon am 1. September 2021 war noch unter der Federführung der alten Bundesregierung eine Elterngeldreform in Kraft getreten. Seitdem haben Mütter und Väter von Frühgeborenen mehr Anspruch auf Elterngeld. Außerdem wurden die Regelungen für eine Teilzeittätigkeit und dem gleichzeitigen Bezug von Elterngeld (Elterngeld Plus) etwas gelockert. Neu ist außerdem, dass Mütter und Väter, deren gemeinsames Jahreseinkommen 300.000 Euro übersteigt, keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Vorher lag diese Grenze bei 500.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Nichts geändert hat die letzte Elterngeldreform an den Bezügen: Eltern bekommen nach wie vor zwischen 300 und 1800 Euro Basiselterngeld. Der Satz berechnet sich je nach dem Einkommen vor der Geburt. Der Mindest- und Höchstbetrag ist seit der Einführung des Elterngelds 2007 unverändert geblieben - was vielfach für Kritik sorgt. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung heißt es nun: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“
Mehr Kinderkrankentage
Erhöhen will die Bundesregierung auch die Anzahl der Kinderkrankentage für gesetzlich krankenversicherte Eltern. So soll jeder Elternteil dauerhaft Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Jahr haben, Alleinerziehende einen Anspruch von 30 Tagen.
Schon während der Corona-Pandemie war die Anzahl der Kinderkrankentage im Jahr 2020 von sonst zehn auf 15 Tage pro Elternteil angehoben worden. Für die Jahre 2021 und 2022 stehen jedem Elternteil sogar 30 Kinderkrankentage zur Verfügung. Eltern können diese nicht nur nehmen, wenn das Kind krank ist, sondern auch wenn die Kita oder Schule wegen Corona geschlossen werden musste. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.