Corona-Auszeit für FamilienSo übernimmt der Staat 90 Prozent der Urlaubskosten
Hannover – Viele Familien hat die Corona-Pandemie stark belastet. Monatelang mussten Eltern ihre Kinder zu Hause beschulen, Kitas waren lange nur für die Notbetreuung geöffnet. Das Bundesfamilienministerium will Familien mit kleinen und mittleren Einkommen nun bei der Erholung von dieser aufreibenden Zeit unterstützen.
Seit Anfang Oktober können Berechtigte deshalb die Corona-Auszeit beantragen. Der Staat übernimmt dabei rund 90 Prozent der Kosten für einen Familienurlaub. Die Bedingungen im Überblick:
Welche Familien können die Corona-Auszeit nutzen?
Um die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Familien verschiedene Kriterien erfüllen. Ganz grundsätzlich gilt: Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen, und es muss für die mitreisenden Kinder ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Außerdem müssen Familien nachweisen, dass entweder ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt oder sie Sozialleistungen beziehen. Zusätzlich darf ihr Vermögen einen bestimmten Wert nicht übersteigen.
Berechtigt sind aber auch Familien, bei denen ein mitreisendes Kind oder ein mitreisender Elternteil eine Behinderung hat. Der Grad der Behinderung muss bei mindestens 50 liegen. Für diese Familien gelten keine Einkommensgrenzen.
Wie hoch dürfen Einkommen und Vermögen sein?
Die Einkommensgrenzen variieren je nach Anzahl und Alter der Kinder. Bei einem Elternpaar mit einem Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze zum Beispiel bei einem Bruttojahreseinkommen von 52.080 Euro. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt sie bei 40.344 Euro. Zum Einkommen zählen dabei sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebender Personen – auch Kindergeld, Rente und Unterhalt.
Außerdem dürfen berechtigte Familien keine großen Vermögenswerte besitzen. Pro Haushaltsmitglied darf das Vermögen 15.500 Euro nicht übersteigen. Bei einer vierköpfigen Familie darf es also maximal 62.000 Euro betragen. Dazu zählen Bank- und Sparguthaben sowie Aktien, Haus- und Grundbesitz, aber auch Bausparverträge und Lebensversicherungen. Sozialleistungsempfänger sind automatisch berechtigt.
Welche Kosten trägt der Staat?
Der Bund übernimmt 90 Prozent der Kosten für die Unterkunft und Verpflegung. Die übrigen 10 Prozent müssen die Familien selbst zahlen. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2022 insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Corona-Aufholprogramm der Bundesregierung bereit.
Selbst zahlen müssen Familien die An- und Abreise sowie die Kurtaxe, Getränke (sofern diese nicht in der Verpflegung enthalten sind) und Kosten für Bettwäsche, Handtücher sowie Freizeitaktivitäten oder die Nutzung von Wellnessangeboten (sofern diese nicht in den Unterkunftskosten enthalten sind).
Wie lange darf die Corona-Auszeit gehen?
Maximal eine Woche lang – also sieben Übernachtungen. Familien können die Förderung aber zweimal beantragen: Einmal für das Jahr 2021 und einmal für das Jahr 2022. Am 31. Dezember 2022 endet das Programm.
Wohin dürfen die Familien reisen?
Ausschließlich in Unterkünfte, die für die Familienerholung geeignet sind und die am Programm teilnehmen. Das Bundesfamilienministerium listet derzeit 87 teilnehmende Unterkünfte vom Bodensee bis zur Ostsee, zum Beispiel Jugendherbergen und Familienferiendörfer. Weitere Unterkünfte sollen in den nächsten Wochen dazukommen.
Wie können Familien die Corona-Auszeit beantragen?
Das Verfahren läuft vollständig über die teilnehmende Unterkunft. Zunächst sollten sich Familien deshalb den Ferienort ihrer Wahl aussuchen und dort nach freien Zimmern und Zeiten fragen. Wenn Kapazitäten frei sind, schickt die Unterkunft der Familie das Corona-Auszeit-Formular. Darin müssen Familien Angaben zum Beispiel zu ihrer finanziellen Situation machen und auch Belege anfügen. Die Familienunterkunft prüft die Berechtigung, anschließend kann die Familie ihren vergünstigten Urlaub dann verbindlich buchen.
Bekommt jede berechtigte Familie auch einen Platz?
Nein, die Mittel und Plätze in den Unterkünften sind begrenzt. Das Bundesfamilienministerium kann nicht abschätzen, für wie viele Familienurlaube das Fördergeld reicht. Das hänge davon ab, wie viele Personen je Urlaub anreisten und wie lange sie blieben.
Kann auch ein Elternteil alleine reisen?
Ja, es kann auch nur ein Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind oder mit einem Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 verreisen.