Fragen und AntwortenDiese Rentenerhöhung beschließt die Regierung
5,35 Prozent mehr im Westen und 6,12 Prozent mehr im Osten – die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli 2022 eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge erhalten. Einen enstprechenden Entwurf wird die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett beschließen.
Für einen Rentner im Westen des Landes, der bislang 1000 Euro mopnatlich erhält, sind dies gut 53 Euro mehr, für Empfänger im Osten 61 Euro. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, spricht von „einer der höchsten Rentenanpassungen in Deutschland seit Einführung der Rentenversicherung“.
Wie kommt die Rentenerhöhung zustande?
Die Frage, ob und wie die Renten erhöht werden, orientiert sich sehr stark an der Lohnentwicklung im Vorjahr. Nach dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise haben sich im vergangenen Jahr Arbeitsmarkt und Löhne gut entwickelt. Für die Rentenkasse günstig hat sich zudem ausgewirkt, dass auch bei Kurzarbeit Rentenbeiträge gezahlt werden.
Die Ampel-Koalition führt den Nachholfaktor wieder ein. Was bedeutet das?
In Deutschland gibt es eine Rentengarantie. Sie verhindert, dass es zu Rentenkürzungen kommt – selbst, wenn sie rechnerisch fällig wären. Das war zum Beispiel im Jahr 2021 der Fall. Für die Rentner gab es eine Nullrunde, obwohl sich durch die ökonomischen Folgen der Corona-Krise eigentlich eine Rentenkürzung ergeben hätte. Der Nachholfaktor sieht vor, dass im Gegenzug die Rentenerhöhung im folgenden Jahr etwas geringer ausfällt. Die große Koalition hatte den Nachfaktor ausgesetzt, die Ampel-Koalition hat ihn wieder eingesetzt. Ohne ihn wäre die Rentenerhöhung in diesem Jahr noch stärker ausgefallen.
Warum ist der Nachholfaktor wieder eingesetzt worden?
Die FDP hat auf die Wiedereinführung des Nachholfaktors in den Koalitionsverhandlungen gedrängt – und sich damit durchgesetzt. Ihr Argument: Der Nachholfaktor stärke die Generationengerechtigkeit. Wenn die Rentner in einem Jahr vor einer Kürzung geschützt würden, sei es richtig, wenn dies im kommenden Jahr wieder ausgeglichen werde. Die SPD, der die Wiedereinführung des Nachholfaktors schwergefallen ist, hat darauf bestanden, das im selben Gesetz Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente beschlossen werden.
Worum geht es bei den Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente?
Mit einem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wolle man deutlich machen: „Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder einen Unfalls nicht mehr arbeiten können.“ So hatte es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) angekündigt. „Deshalb verbessern wir die Erwerbminderungsrente und erhöhen damit die Renten von rund drei Millionen Menschen“, so der Minister weiter. Dies sei ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut. Die Änderung kommt bereits jetzt ins Gesetz, gilt aber erst ab 1. Juli 2024.
Für welchen Menschen genau verändert sich an dieser Stelle etwas?
In der Vergangenheit hatte es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gegeben, von denen damals jeweils die Neurentner profitierten, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden. „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft“, heißt es im Gesetzentwurf, der dem RND vorliegt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Zuschlag beträgt, je nach genauem Rentenbeginn, bis zu 7,5 Prozent. Profitieren sollen auch jene, die mittlerweile in Altersrente sind, aber im genannten Zeitraum erstmals Erwerbsminderungsrente bezogen haben. (RND)