InfektionsschutzgesetzWas bedeuten die neuen Corona-Regeln für das Oktoberfest?
München – Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die Länder sollen vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen auch Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Doch was bedeutet das für die Wiesn, die zwar bereits am 17. September startet, aber bis zum 3. Oktober andauert? Muss dann die letzten drei Tage im Zelt Maske getragen werden?
Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner mahnt in dem Zusammenhang gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zu Gelassenheit, solange nichts beschlossen wurde: „Bis dato wurde keine Maskenpflicht in Innenräumen in Bayern verordnet und es fällt mir mit Blick auf die heutigen Inzidenzen schwer zu glauben, dass eine Maskenpflicht bis zum 1. Oktober eingeführt wird und das Oktoberfest betrifft“, sagt er. Dazu bedürfe es seiner Meinung nach eine wesentliche Verschlechterung der Corona-Lage in den nächsten drei Wochen. „Ich sehe keinen Anlass zur Panik.“
Der Wiesn-Chef bekräftigt außerdem: „Eine Maskenpflicht wäre kein Anlass, das Oktoberfest abzusagen.“ Zumal sie sowieso nur die letzten drei Tage des größten Volksfestes der Welt betreffen würde. Dazu, dass laut dem Entwurf eine mögliche Maskenpflicht zwingendermaßen nicht für Frischgetestete gelten soll, sagt er: „Für die Kontrolle von Tests ist die Wiesn mit ihrer Größe nicht geeignet.“ Die Kontrolle einer Maskenpflicht sei da wesentlich einfacher – sei doch offensichtlich, wenn jemand keine Maske trage. „Eine Maskenpflicht auf der Wiesn wäre handhabbar, auch wenn ich sie mir nicht wünsche“, sagt Baumgärtner.
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf für das Infektionsschutzgesetz geht zunächst in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.