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Interview zum Rundfunkbeitrag„Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm“

Lesezeit 4 Minuten
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Auch die Kult-Serie „Tatort“ wird aus Rundfunkbeiträgen bezahlt.

  1. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen auf absehbare Zeit auf den erhöhten Rundfunkbeitrag verzichten.
  2. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil fordert eine Reformdebatte über die Modernisierung der Sender.
  3. Er sagt aber auch: Die Öffentlich-Rechtlichen sollen keine „reinen Nachrichtenkanäle“ werden.

Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge der Sender zurückgewiesen. Wird es jetzt finanziell knapp für die Öffentlich-Rechtlichen?

Die Entscheidung ist nicht verwunderlich. Über Gebührenerhöhungen wird üblicherweise nicht im Eilverfahren entschieden. Insofern werden sich die Anstalten bis zu einem Urteil gedulden müssen, das hoffentlich in absehbarer Zeit ergeht. Bis dahin müssen die Anstalten mit den bisherigen Einnahmen nun einmal auskommen.

Falls die Erhöhung dann doch kommt - bleibt vom Streit über den Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr als eine Landesposse in Magdeburg?

Es war bereits mehr als das. Ich finde es besorgniserregend, dass die Agitation von Rechtspopulisten erkennbar Anklang in einer etablierten Partei gefunden hat. Das ist keine Bagatelle.

Eine echte Reformdiskussion über die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien bleibt überfällig – wann und wie kann sie geführt werden?

Diese Diskussion haben wir in den verschiedenen Gremien bereits breit diskutiert und waren schon relativ weit gekommen. Wie schaffen es die Öffentlich-Rechtlichen, sich zu modernisieren? Wie können wir den Programmauftrag anpassen, ihnen aber auch mehr Freiheit für sinnvolle wirtschaftliche Verwendung der vorhandenen Mittel geben? All das ist vorerst an der Frage gescheitert, ob man nicht mindestens einen Inflationsausgleich beim Rundfunkbeitrag vorsehen sollte. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in einer früheren Entscheidung: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen sich in der Programmgestaltung sichtbar und wahrnehmbar von den Privaten abgrenzen. Das eröffnet Spielräume für Verzicht – etwa bei Sport und Unterhaltung, oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht sagt auch: Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm. Dahinter steht der Gedanke: Wenn die Sender nur noch Information und Bildung bringen, sinkt ihre Akzeptanz und Reichweite in der Bevölkerung. Die benötigen sie aber, um ihre qualitativen Vorteile wirklich an die Frau oder an den Mann zu bringen. Die Idee, die Öffentlich-Rechtlichen zu reinen Nachrichtenkanälen zusammenzusparen, halte ich politisch für falsch. Sie wäre auch rechtlich fragwürdig.

Verliert dieses Argument nicht an Bedeutung, je mehr Nachrichten und Filme online gesehen werden? Das lineare Fernsehen ist doch auf dem Rückzug.

Wir haben aber keine rein post-lineare Zuschauerschaft. Diese These wird jeden Sonntagabend in den Einschaltquoten widerlegt. Aus guten Gründen ist die absolute Prime Time Sonntag 21.45 Uhr nach dem Tatort. Wir befinden uns mitten in einem Umbruch, haben eine breite Mischung ganz unterschiedlicher Nutzungen.

ARD-Chef Tom Buhrow verteidigt, dass die ARD für teure Sportereignisse mitbietet. Unterstützen Sie das?

Auch da gilt: Wenn ich Sportfan bin, aber weiß, dass ich meine Mannschaft oder meinen Sport niemals auf ARD oder ZDF sehen kann, werde ich instinktiv einen Bogen um diese Sender machen. Die Sender können und sollen nicht jeden Preis für die Übertragungsrechte von Olympischen Spielen oder Fußball-Europameisterschaften zahlen. Das tun sie auch nicht. Sie können auch nicht extrem teure „Tatort“-Folgen drehen, das geschieht sicherlich auch immer weniger – Ausnahmen bestätigen die Regel. Aus Sicht der Anstalten selber ist der Rahmen, den die KEF und die Ministerpräsidenten gesetzt haben, viel zu eng. Die Sender müssen sparen und das tun sie auch.

Wenn Landtage eigentlich nur eine Notarfunktion ausüben und dem Rundfunkstaatsvertrag eigentlich zustimmen müssen – wäre es dann nicht verzichtbar, sie damit zu befassen?

Die Landtage sind die höchsten Repräsentanten des politischen Willens außerhalb der Wahlen. Würden sie nicht mehr mit den Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst, würden unsere populistischen Kritiker Recht bekommen mit ihren Vorwürfen. Diese Vorurteile sollten wir nicht bedienen. Die Rundfunkanstalten stehen nicht unter Naturschutz – aber sie stehen unter dem Schutz der Verfassung. Es ist wichtiger denn je, dass wir ein vielfältiges, vertrauenswürdiges Angebot in Audio, Video und im Internet haben. Aber innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens sollten wir eine Debatte über die weitere Modernisierung der Öffentlich-Rechtlichen führen, zugewandt, nicht demagogisch und je konkreter, desto besser.

Das Gespräch führte Jan Sternberg