Kommentar zum Arbeiten nach CoronaAm Homeoffice-Gesetz führt kein Weg vorbei
Da werden in den nächsten Monaten noch einige Gefechte ausgefochten. Ein Recht auf Homeoffice ist eine hochgradig umstrittene Angelegenheit, weil es Arbeitsgebern Handlungsmöglichkeiten nimmt. So etwas gefällt den Chefs überhaupt nicht. Zumal vielfach in den Führungsetagen die Vermutung kursiert, dass Beschäftigte das Arbeiten daheim als Gelegenheit nutzen, um sich zu verkrümeln, wenn nichts Akutes anliegt. Es geht bei dem Thema auch um Kontrolle und Kontrollverlust. Wobei es auf der Seite der Arbeitnehmervertreter die gegenteilige Annahme gibt, dass nämlich mit dem Homeoffice eine Entgrenzung von Arbeit einhergehen kann, dass auch noch nahe Mitternacht Mails gecheckt und beantwortet werden.
Und nicht zu vergessen: Programmierer bei einem IT-Dienstleister kann man nicht mit Beschäftigten in einer kleinen metallverarbeitenden Firma vergleichen, wo zwei, drei Leute die Büroarbeit erledigen. Letzteres heißt: In den Zeiten nach der Pandemie ist eine Art generelles Recht auf Homeoffice nur schwer durchzusetzen. Deshalb müssen Bedingungen definiert werden. Diese müssen aber klar genug gefasst sein, damit Beschäftigte ihre Rechte durchsetzen können.
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Für die Arbeitgeber muss gelten, dass sie sich nicht einfach querlegen können, wenn die moderne Form der Heimarbeit umsetzbar ist. Es muss Fristen geben, in denen sich der Arbeitgeber nach einem Antrag auf Homeoffice zu erklären hat. Bei einer Ablehnung müssen triftige Gründe nachgewiesen werden. Betriebsräte müssen in die Entscheidungen eingebunden werden.
Das alles ist kein Neuland. Ähnliche Regelwerke gibt es bereits, etwa wenn es um Teilzeittätigkeit geht. Da kann die nächste Bundesregierung einiges abschreiben. Klar ist aber, dass die künftig Regierenden an einem Homeoffice-Gesetz nicht vorbei kommen. Denn durch die Pandemie ist klargeworden, dass gut die Hälfte der Beschäftigten hierzulande auch von zu Hause arbeiten kann, ohne dass betriebliche Abläufe beeinträchtigt werden.