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Kommentar zum Ende von Paragraf 219aStreichung bedeutet Freiheit der Information

Lesezeit 2 Minuten

Das Wort Freiheit ist in den vergangenen zwei Jahren zu einem strapazierten Begriff geworden. Die richtige Entscheidung der Ampelregierung, den Paragrafen 219a aus dem Gesetz zu streichen, jedoch bedeutet tatsächlich Freiheit, und zwar Freiheit der Information. Frauen können sich endlich da über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, wo sie im besten Fall seriöse und wissenschaftlich fundierte Auskünfte erhalten: bei einer Ärzteschaft, die Erfahrung mit diesem Eingriff hat.

Die Streichung von 219a befreit Mediziner, die Abtreibungen vornehmen, vom absurden Stigma der Kriminalität. Sie müssen nicht mehr fürchten, schon durch ein Beratungsgespräch straffällig zu werden. Die Novelle räumt außerdem auf mit dem Fehlschluss, die bloße Information über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen könnte massenhaft Anreize für Abtreibungen setzen, so, als wären Frauen unmündig und naiv.

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Das Gegenteil ist der Fall: Wer die Not von Frauen kennt, die abtreiben, weiß, was dahinter steht: sexueller Missbrauch innerhalb der Familie oder der Beziehung, finanzielle oder seelische Not, körperliche Beschwerden und ja, manchmal auch mangelnde sexuelle Aufklärung. Keine Frau, das lässt sich tatsächlich so pauschal sagen, treibt leichtfertig ab.

Wer das Ende des Paragrafen 219a nutzt, den Schutz des ungeborenen Lebens infrage zu stellen, liegt also grundfalsch und macht nicht viel mehr, als die Debatte zu treiben. (rnd)