KrankenkassenBis 2021 sollen Versicherte eine elektronische Patienteakte bekommen
Berlin – Sie gilt als die „Killer-Applikation“ im Gesundheitswesen: Die elektronische Patientenakte soll endlich alle Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder oder Verschreibungen der Krankenversicherten bei Bedarf verfügbar machen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Sie soll spätestens 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen.
Einzelne Krankenkassen sind schon mit eigenen Akten gestartet, ohne auf gemeinsame Standards zu warten. Doch diese sind notwendig, damit zum Beispiel ein Versicherter seine Daten bei einem Kassenwechsel mitnehmen kann. Auf Druck von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben sich die maßgeblichen Akteure nun auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Bisher standen sich zwei verschiedene Ansätze gegenüber: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben eine Akte entwickelt, bei der die Daten der Versicherten auf den Rechnern von Ärzten und Krankenhäusern verbleiben. Eine App auf dem Smartphone gewährleistet den Zugriff auf diese Informationen. Diese Lösung ist zwar sehr sicher, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Fährt ein Mediziner beispielsweise seinen Praxiscomputer herunter, dann kommt der Patient nicht mehr an die Daten heran.
Versicherter allein bestimmt über Zugriffsrecht
Deshalb setzt das Konkurrenzmodell, etwa die Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), auf eine zentrale Speicherung. Hier werden die Daten in extra Rechenzentren in Deutschland abgelegt. Zwar sind große Datensammlungen anfälliger für Sicherheitsprobleme. Die Verschlüsselung soll nach Zusicherung der TK aber so sicher sein, dass ein Zugriff Unberechtigter ausgeschlossen ist.
Der zwischen den Verbänden von Krankenkassen und Ärzten jetzt vereinbarte Kompromiss, festgehalten in einer dreiseitigen Absichtserklärung, sieht als Standard eine zentrale Speicherung der Patientendaten vor. Der Versicherte allein bestimmt danach, wer darauf Zugriff bekommt. Er kann also zum Beispiel seinem Hausarzt erlauben, auf ein bestimmtes Röntgenbild zuzugreifen. Gleichzeitig könnte er aber den Zugriff auf die Diagnose eines aufgesuchten Psychiaters sperren. Diese Informationen wären dann für alle anderen unsichtbar. Die Datenhoheit liegt also weiterhin ausschließlich beim Versicherten.
Die technischen Standards dieser Struktur sollen nun bis Ende des Jahres von der Gematik, der gemeinsamen IT-Gesellschaft von Kassen, Ärzten, Kliniken und Apotheken, erarbeitet werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen ist dafür zuständig, den grundsätzlichen Aufbau der Patientenakte zu definieren. Als dritter Beteiligter soll der Verband der Kassenärzte auf Basis internationaler Standards die Formate der medizinischen Daten festlegen. Denn es macht keinen Sinn, Befunde oder Diagnosen nur als Text abzuspeichern. Stattdessen sollen die Daten strukturiert abgelegt werden, so dass sie auch ausgewertet werden können.
Röntgenbilder und Blutwerte jederzeit abrufbar
Vertreter der Kassen sprachen von einem Erfolg. Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, lobte, die Einigung sei ein riesiger Schritt nach vorn. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), alle Versicherten bekämen nun die Chance, in Zukunft eine eigene Gesundheitsakte zu führen und Daten mit den Ärzten auszutauschen.
„Endlich ist es möglich, dass Röntgenbilder oder Blutwerte nicht mehr umständlich gesucht oder sogar neue Untersuchungen durchgeführt werden müssen“, betonte Baas. „Stattdessen können die Dokumente der Versicherten strukturiert abgespeichert werden und sind bei Bedarf jederzeit verfügbar.
Bezeichnend ist, dass die Absichtserklärung keine Aussagen zur elektronischen Gesundheitskarte enthält. Tatsächlich spielt sie nach den Vorstellungen von Minister Spahn und der Kassen beim Thema Patientenakte keine Rolle mehr. Vielmehr dürfte sich beim Zugriff auf die Akte eine Kombination aus Nutzernamen und PIN durchsetzen. Die Gesundheitskarte, in die die Kassen seit 2001 mehrere Milliarden Euro investiert haben, wird auch künftig lediglich als Versicherungsnachweis benötigt.