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Die wichtigsten Fragen und AntwortenWas sich mit dem neuen Bürgergeld ändert

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Symbolbild

Die Einführung des Bürgergelds am 1. Januar 2023 rückt näher – mittlerweile ist bekannt, wie hoch künftig der Regelsatz ausfallen soll. Gleichzeitig gibt es eine Debatte über die Frage der Sanktionen. Was ist geplant? Welche Fragen sind noch offen? Das Wichtigste in Fragen und Antworten.

Von Hartz IV zum Bürgergeld: Was ist der wesentliche Unterschied?

Das neue Bürgergeld wird etwas höher ausfallen als die bisherige Grundsicherung. Dafür wird die Berechnungsmethode nicht grundlegend verändert – aber eben doch an einer Stelle modifiziert. Der wesentliche konzeptionelle Unterschied ist aber, dass es zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen stärker zum einem „Umgang auf Augenhöhe“ kommen soll, wie es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt. Den Menschen soll ein höherer Vertrauensvorschuss gewährt werden.

Wird das Bürgergeld trotz Inflation zum Leben reichen?

Darüber gibt es heftigen politischen Streit. Im Prinzip wird der Regelsatz für das Bürgergeld in einem ersten Schritt genauso berechnet wie bisher für Hartz IV. In einem zweiten Schritt soll nun aber noch ein Ausgleich für die Inflation im kommenden Jahr dazukommen. Konkret bedeutet das, dass der Regelsatz für Alleinstehende ab 1. Januar von heute 449 Euro auf 502 Euro steigen soll – ein Plus von mehr als 50 Euro. Sozialverbände halten das für deutlich zu wenig. Aus der Wirtschaft gibt es aber auch Warnungen, zu hohe Sozialleistungen verminderten den Anreiz zu arbeiten.

Gilt der Regelsatz für alle gleich?

Wie bei der Grundsicherung in Hartz IV wird es beim Bürgergeld unterschiedliche Regelsätze für verschiedene Personengruppen geben. So soll es für volljährige Partner künftig 451 Euro Regelsatz geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro.

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Was ändert sich noch? Was ist mit mehr Vertrauen für die Menschen und einem stärkeren Umgang auf Augenhöhe konkret gemeint?

Weiterbildung soll künftig im Vergleich zur sofortigen Vermittlung in einen Job eine größere Rolle spielen. In den ersten beiden Jahren es Bezugs soll – wie schon in Zeiten der Corona-Krise – künftig generell die Wohnung als angemessen betrachtet werden. In diesem Zeitraum sollen auch die Regeln für das Schonvermögen besonders großzügig sein.

Gibt es auch künftig noch Sanktionen?

Ja. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass es Mitwirkungspflichten geben soll – und damit auch Sanktionen möglich sind. Geplant ist allerdings eine sechsmonatige Vertrauenszeit, in der es keine Leistungsminderung geben soll. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bei der Vorstellung der Eckpunkte für das Bürgergeld aber auch klargemacht, dass es auch in der Vertrauenszeit davon Ausnahmen geben kann, nämlich bei hartnäckigen Terminversäumnissen.

Sind Befürworter und Gegner von Sanktionen damit zufrieden?

Nein. Der Verein Sanktionsfrei argumentiert, die Sanktionen verfehlten ihre Wirkung. Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, hätten Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt, erklärt die Initiative mit Blick auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts INES.

Dafür wurden in einem Zeitraum von drei Jahren 585 zufällig ausgewählte Personen befragt, die in diesem Zeitraum durchgängig oder mit Unterbrechungen Grundsicherung bezogen haben. Bei einer Teilgruppe wurden Sanktionen finanziell ausgeglichen. Herausgekommen sei, dass finanziellen Kürzungen keinen besonderen Effekt auf die Motivation der Betroffenen hätten. Gerade in Union und FDP halten viele die Sanktionen aber für wichtig.

Zieht die FDP denn beim Bürgergeld jetzt mit?

Davon ist auszugehen. „Der Leistungsgedanke und das Prinzip Fördern und Fordern – inklusive Sanktionsmechanismus - dürfen nicht untergraben werden“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Er lobte aber auch den veränderten Mechanismus zur Anpassung an die Inflation. Das klingt danach, als würde das Kabinett den Gesetzentwurf bald auf den Weg bringen.