Umstrittene Regeln zu FahrverbotenLänder sollen alten Bußgeldkatalog anwenden
Saarland – Angesichts rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren vorerst auszusetzen. Stattdessen solle ab sofort der alte Bußgeldkatalog wieder angewendet werden, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag nach Beratungen mit den Ländern auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit: Damit gibt es vorerst keine gemeinsame Linie von Bund und Ländern.
Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Vorgesehenen Fahrverbote sind wahrscheinlich nichtig
Das Saarland hatte erklärt, die neuen Fahrverbots-Regeln vorerst auszusetzen. Das Bundesverkehrsministerium habe in einer Telefonschalte am Vormittag den Landesverkehrsministerien mitgeteilt dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines “fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage”.
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Es solle schnellstens ein neuer ausgewogener Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit gemacht werden. Der Bund begrüße die schnelle Umsetzung des Saarlands, das derzeit den Vorsitz der Länderverkehrsminister-Konferenz hat
Umstrittene neuen Relgen gelten seit April
Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April, im Zuge einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Kern ging es dabei eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer.Das Saarland setzt die schärferen Fahrverbots-Regeln für Raser vorerst aus. Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Saarbrücken am Donnerstag mit.
Das Bundesverkehrsministerium habe in einer Telefonschalte am Vormittag den Landesverkehrsministerien mitgeteilt, dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines “fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage”. Zuvor hatte “Der Spiegel” darüber berichtet. (RND)