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Wahl-Skandal um KemmerichSo könnte es in Thüringen zur Neuwahl kommen

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Landtag Thüringen (1)

Das Landtag in Thüringen

Erfurt – Nach der überraschenden Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen werden Rufe nach einer Neuwahl immer lauter. Die Thüringer Landesverfassung liefert dazu aber klare Regeln:

Neuwahlen müssen beantragt werden. Der Antrag muss von mindestens einem Drittel der Thüringer Abgeordneten beschlossen werden. Diese Hürde könnten zum Beispiel Linke, SPD und Grüne leicht nehmen.

Zwei-Drittel-Mehrheit für Neuwahlen nötig

Ist der Antrag erfolgreich, muss noch darüber abgestimmt werden, ob es tatsächlich Neuwahlen geben soll. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

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Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag müssten also mindestens 60 Abgeordnete dafür stimmen. SPD, Grüne und Linke haben zusammen 42 Stimmen. Fast alle 21 CDU-Abgeordneten müssten sich also ebenfalls dafür aussprechen. Die FDP hat 5, die AfD 22 Abgeordnete im Landtag.

Kemmerich könnte selbst Vertrauensfrage stellen

Der Weg zu Neuwahlen kann auch über eine Vertrauensfrage führen. Die müsste der frisch gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) selbst stellen.

Um das Vertrauen des Parlaments zu bekommen, bräuchte er eine absolute Mehrheit. Im Thüringer Landtag wären also 46 Stimmen nötig. Erhält er diese 46 Stimmen nicht, gilt der Vertrauensantrag als gescheitert.

Laut Verfassung kommt es zu Neuwahlen, wenn innerhalb von drei Wochen nach dem Scheitern eines Vertrauensantrages kein neuer Ministerpräsident gewählt ist. (rnd/dpa)