In einem Moment der Unachtsamkeit hat ein 63-jähriger Autofahrer in Rösrath einen Menschen getötet. Jetzt stand er deswegen vor Gericht.
„Es tut mir unendlich leid“Rollerfahrer stirbt bei Unfall in Rösrath – Gericht verurteilt Autofahrer
Es ist ein tragisches Augenblicksversagen: Am 2. Januar 2023 biegt im Rösrather Gewerbegebiet an der Autobahn ein 63-jähriger Handwerker vom Edeka-Parkplatz nach links auf die Hans-Böckler-Straße in Richtung A3 ab. Er übersieht einen 85-jährigen Kleinkraftradfahrer. Der Mann stirbt nach knapp zwei Wochen im Krankenhaus.
Jetzt muss sich Fritz G. (Namen geändert) vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht verantworten. Fahrlässige Tötung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor: Wäre er sorgfältig genug gewesen, wäre der Unfall nicht passiert und Heinrich P. noch am Leben.
Der angeklagte Handwerker aus Warendorf erscheint an diesem Vormittag in Begleitung seiner Ehefrau und seines Verteidigers und bekennt seine Schuld. „Ich habe ihn nicht gesehen. Ich habe das nicht gewollt. Es tut mir unendlich leid und ich weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann.“
Man sieht dem bärtigen Mann an, dass das nicht nur Worthülsen sind. Tatsächlich spricht nichts für eine weitergehende Schuld, der Westfale hat nicht getrunken und ist nicht gerast, er hat keine Vorstrafen und keine Einträge als Verkehrssünder. Als Handwerker ist er europaweit mit seinem Mercedes Vito unterwegs, betreut große Anlagen großer Unternehmen.
Unfall passiert auf dem Weg in die Schweiz
Am Unfalltag, ein Tag nach Neujahr, ist er auf dem Weg zu einem Kunden in der Schweiz. Um kurz vor 10 Uhr, so damals der Polizeibericht, habe er nach links abbiegen wollen und offenbar den Zweiradfahrer übersehen, der in Richtung Scharrenbroicher Straße unterwegs gewesen sei.
„Durch den Zusammenstoß“, so die Polizei damals, „stürzte der Rollerfahrer zu Boden und das Kleinkraftrad wurde unter dem Mercedes eingeklemmt“. Helfen konnten ihm die Ärzte trotz Operation am selben Tag nicht mehr.
In ärztlicher Behandlung befindet sich seit dem Unfall aber auch der Angeklagte. Die Situation nach dem Unfall sei „wie ein Video in meinem Kopf“, er sehe es wieder und wieder. Der Hausarzt verschreibt ihm zunächst ein Antidepressivum, vermittelt ihn dann zu einer Psychotherapeutin. In zwei Tagen habe er einen Termin bekommen und seitdem zehn Sitzungen gehabt, sagt Fritz G.
Staatsanwältin fordert zwei Monatsgehälter Geldstrafe
Mit dem schnellen Termin habe aber er Glück gehabt, bemerkt Richterin Simona Sünnemann. Sein Arzt habe ihn als „Notfall“ vermittelt, antwortet Fritz G. Nach seiner Dienstreise in die Schweiz habe er eigentlich ins Krankenhaus fahren wollen. Doch da sei Heinrich P. bereits verstorben gewesen.
Wie sehr der Unfall den Angeklagten beschäftigt, ist ihm anzumerken. Die Stimme stockt, die Augen sind gerötet, er muss sich schnäuzen. Das anschließende Plädoyer der Staatsanwältin ist so treffend, dass der Verteidiger in seiner Erwiderung und auch die Richterin im Urteil nicht mehr viele Worte machen, sondern sich darauf beziehen: Der Angeklagte trage Schuld an einer fahrlässigen Tötung, ein Delikt mit einer katastrophalen Folge, da ein Mensch nicht mehr lebe.
Andererseits hätte dieses Augenblickversagen jedem passieren können. Die Staatsanwältin fordert 4200 Euro Geldstrafe, 60 Tagessätzen zu 70 Euro, die die Richterin auch verhängt. Da Angeklagter und Staatsanwältin das Urteil beide annehmen, wird es sofort rechtskräftig.