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Jetzt Baukindergeld beantragenBaugenehmigung liegt vor? Kaufvertrag unterschrieben?

Lesezeit 2 Minuten
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Familien mit Nachwuchs dürfen sich auf das Baukindergeld freuen. 

Wer Kinder hat und eine Immobilie erwerben möchte, kann mit dem Baukindergeld viel Geld sparen. Denn der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die aktuellen Förder­voraus­setzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 Ihren Kauf­vertrag unter­zeichnet haben oder Ihnen die Bau­genehmigung erteilt wurde. Familien sollten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag stellen, spätestens sechs Monate nach Einzug. Der letzte Tag, an dem Familien und Allein­erziehende Bau­kinder­geld bean­tragen können, ist der 31. Dezember 2023.

Kind als Voraussetzung

Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Nachwuchs unter 18 Jahre alt sein und im Haushalt wohnen. Ob das Kind im Förderzeitraum 18 wird oder auszieht, ist egal. Ebenso, ob weitere Kinder später hinzukommen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Maximales Einkommen

Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro betragen – plus 15.000 Euro je Kind. Ihrem Antrag bei der KfW müssen Sie daher die Einkommensteuernachweise beifügen. Zudem wird das Geld nur für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie bewilligt. Der Antragsteller muss die Immobilie über den gesamten Förderzeitraum, also mindestens zehn Jahre, selbst bewohnen und nutzen. Sollten Haus oder Wohnung vermietet werden, entfällt die Förderfähigkeit. Sie brauchen daher zudem einen Nachweis über Kauf oder Bau des Eigenheims sowie die Meldebescheinigung und den Grundbuchauszug.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren für die Dauer von zehn Jahren. Wer zum Beispiel zwei Kinder hat, erhält 24.000 Euro Zuschuss zu einem Bau- oder Kaufvorhaben!