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Immobilien-Expertin weiß RatWas ist Ihr Grundstück wirklich wert?
Sie haben ein Grundstück – unbebaut oder bebaut mit einem älteren Gebäude oder einer Gewerbeeinheit? Wer Informationen zur optimalen Wertschöpfung und Entwicklung des eigenen Grundstücks braucht, kann sich an die Immobilien-Experten der S Immobilienpartner GmbH, ein Unternehmen der Sparkasse KölnBonn, wenden.
Claudia Steinfort, Leiterin Grundstücksentwicklung und TÜV-Sachverständige für Immobilienbewertung, die seit mehr als 20 Jahren in der Branche tätig ist, weiß, worauf Sie achten müssen, und findet, wenn gewünscht, den passenden Käufer für Ihr Grundstück.
Ihr Kontakt zu Claudia Steinfort
Leiterin Grundstücksentwicklung(TÜV) Sachverständige für Immobilienbewertung
S Immobilienpartner GmbHSchaafenstraße 7 50676 KölnTelefon: 0221/4737-775Fax: 0221/4737-799E-Mail: claudia.steinfort@s-immobilienpartner.de
Frau Steinfort, warum sollten sich Grundstückseigentümer an Sie wenden?
Als Immobilien-Experten der Sparkasse KölnBonn kennen wir den Markt sehr genau. Wir wissen, was am Markt gefragt ist und wie die Preise sich entwickeln. Wir kümmern uns nicht nur um den Verkauf allein, sondern holen das Beste für unsere Kunden aus ihren Immobilien heraus und berücksichtigen dabei ihre Wünsche. Dafür denken wir auch mal um die Ecke. Wenn wir aus der Sicht eines Bauträgers auf eine Immobilie schauen, erkennen wir, welches Potenzial darin steckt.
Was meinen Sie damit?
Manchmal ergibt es mehr Sinn, ein Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen als an einen Privatkäufer zur Eigennutzung. So kann der bestmögliche Kaufpreis erzielt und die optimale Wertschöpfung aus einer Immobilie bzw. einem Grundstück herausgeholt werden. Das heißt, wir entwickeln das Grundstück weiter. Dazu gehört viel Wissen. Das ist nicht mal eben so gemacht.
Was beachten Sie bei der Grundstücksentwicklung?
Grundstücksentwicklung heißt Wertsteigerung. Dabei gilt: Ein Grundstück ist das wert, was darauf gebaut werden kann. Zunächst prüfen wir daher, ob ein Bebauungsplan vorliegt. Er regelt, was und wie gebaut werden darf. Zum Beispiel kann daran abgelesen werden, ob das Grundstück in einem Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiet liegt, wie viele Geschosse die Immobilie haben darf, wie viele Wohnungen bzw. Wohnfläche gebaut werden darf und so weiter. Liegt kein Bebauungsplan vor, richtet sich alles nach § 34 Baugesetzbuch. Danach müssen sich neue Immobilien an die bereits bestehende Bebauung der Umgebung anpassen. Die Behörden entscheiden im Einzelfall. Am besten wird eine Bauvoranfrage gestellt.
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Können Sie uns ein Beispiel geben?
Nehmen wir an, Sie hätten ein lang gezogenes Grundstück, das zu zwei Seiten jeweils an einer Straße liegt. In der Mitte davon liegt ein kleiner Bungalow. Wenn der Bebauungsplan nun zulässt, dass zwei oder drei Vollgeschosse jeweils im Baufenster an den zwei Straßen gebaut werden dürfen kann das Grundstück dadurch besser „ausgenutzt“ werden. Es ist aktuell nicht optimal bebaut. Stattdessen könnten etwa mehrere Wohnungen über drei Etagen gebaut werden. Somit stiegt der Wert des Grundstücks.
Wie ermitteln Sie den Wert einer Immobilie?
Beim Sachwertverfahren bewerten wir die Grundstücksgröße und das aufstehende Gebäude im aktuellen Zustand. Dabei berücksichtigen wir etwa das Baujahr, wie renovierungsbedürftig das Haus ist und welche Sanierungsmaßnahmen es gegeben hat. Im Gegensatz dazu steht das Residualverfahren. Dabei berechnen wir, welchen maximalen Grundstückspreis ein Bauträger zahlen kann, um das Projekt wirtschaftlich zu realisieren. Dafür ermitteln wir die voraussichtlich zu erstellende Wohnfläche, den erzielbaren Verkaufspreis oder die Mieten, Finanzierungskosten und vieles mehr. Dafür kooperiert S Immobilienpartner mit Architekten und entwickelt Machbarkeitsstudien.
Wie können sich Interessierte an Sie wenden?
Melden Sie sich gerne direkt bei mir oder sprechen Sie einfach Ihren Berater in der Sparkasse KölnBonn an. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen und finden gemeinsam eine für Sie passende Lösung. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch.