Smartwatches im Unterricht sind auch an Kölner Schulen ein Problem. Der Schulleitungsverband will eine einheitliche Regelung.
Ablenkung und ÜberwachungSmartwatches oft schon an Grundschulen – Schulleiterverband fordert Verbot
Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) fordert ein umfassendes Verbot von Smartwatches an Schulen. „Smartwatches müssen wie Smartphones behandelt werden. Sie haben im Regelunterricht nichts zu suchen“, sagt Sven Winkler, Vorsitzender des Verbandes der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Laut Winkler führen die digitalen Uhren zu einer zunehmenden Ablenkung der Schüler und beeinträchtigen ihre Konzentration. „Die zum Teil nur noch sehr kurze Aufmerksamkeitsspanne der Schülerinnen und Schüler erschwert uns massiv den Umgang mit ihnen.“
Viele Eltern kaufen ihren Kindern, die oft im Grundschulalter noch kein eigenes Handy besitzen, eine Smartwatch. Mit dieser können Textnachrichten und Anrufe empfangen werden, darüber hinaus können die Eltern ihr Kind darüber hinaus per GPS tracken. Sogar in Kitas gibt es mittlerweile immer mehr Kinder mit Smartwatches. Spätestens ab der dritten Klasse sind laut Ansicht von Experten fast alle Kinder mit Smartphones und Smartwatches ausgestattet.
Mit Smartwatches kann der Unterricht mitgeschnitten werden
Winkler, der selbst eine Schule im niedersächsischen Oldenburg leitet, geht es allerdings nicht nur um die Störung des Unterrichts. Er warnt zudem vor Datenschutzproblemen. „Es könnten heimlich Aufnahmen von Gesprächen mitgeschnitten oder Bilder angefertigt werden, die dann das Persönlichkeitsrecht der Anwesenden verletzen“, sagt er. Es sei zwar die Nutzung von digitalen Uhren mit Aufnahmefunktionen verboten, zu überprüfen sei das aber nur schwer, so Winkler.
In den Bundesländern wird bislang unterschiedlich mit Smartwatches umgegangen. „Da es auch unsere Aufgabe ist, Schülerinnen und Schüler im Bereich Digitalisierung auszubilden, brauchen wir auch die entsprechende Ausstattung dafür, damit wir auf die Nutzung privater Geräte komplett verzichten können. Und es braucht vielleicht sogar bundesgesetzliche Regelungen, die die Nutzung mobiler Endgeräte in bestimmten Bereichen untersagt“, so Winkler.
Kein generelles Handyverbot in Nordrhein-Westfalen
Auch an Schulen in Köln sind Smartwatches in den vergangenen Jahren immer mehr zum Problem geworden. Sie stören den Unterricht durch „ständiges Piepsen“, wie die Leiterin einer Kölner Grundschule bereits im vergangenen Jahr berichtete. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich auf den Unterricht konzentrieren – und auch auf soziale Kontakte. Die Kinder müssten lernen, sich ohne Ablenkung zu vertiefen, so die Leiterin der Montessori-Schule. Daran könnten digitale Geräte hindern, auch Smartwatches.
An dieser Grundschule wie an vielen anderen in Köln werden Smartwatches daher inzwischen wie Handys behandelt und sind im Unterricht verboten. Nicht verboten ist allerdings, die Geräte mit in die Schule zu bringen. Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage. Handys und Smartwatches müssen aber während der Schulzeit ausgeschaltet in der Tasche bleiben. An weiterführenden Schulen ist es den Schülern dann häufig erlaubt, die Geräte in den Pausen zu nutzen.
Anders als beispielsweise im Nachbarland Frankreich gibt es in Deutschland kein einheitliches Handyverbot an Schulen. Auch in den Niederlanden sind Handys im Klassenzimmer verboten. In Deutschland ist ein bundesweites Verbot, wie es Winkler fordert, nicht absehbar. Dies läge zunächst einmal in der Zuständigkeit der Bundesländer – und auch hier wird meistens auf die Eigenverantwortung der Schulen gesetzt. Bayern hat allerdings die Handynutzung im Schulgesetz einheitlich geregelt.