Die Freundschaft unter BVB- und FC-Fans wurde beim Aufeinandertreffen im Westfalenstadion mit einigen Aktionen gefeiert.
Motto-Schal und ChoreoKölner und Dortmunder Anhänger zelebrieren Fan-Freundschaft
Bereits seit einigen Jahren bestehen freundschaftliche Kontakte zwischen den beiden Fanszenen von Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln. Gelbe Schals und Fahnen in der Kölner Südkurve sind inzwischen ein genauso gewohntes Bild, wie rote Schals und Fahnen auf der Dortmunder Südtribüne. Die gegenseitigen Besuche gehören, sofern es der Spielplan des eigenen Teams zulässt, mittlerweile zum festen Programm vieler Anhänger.
So nutzten Ultras und Fans auch das vergangene Aufeinandertreffen, um diese Verbundenheit zu zelebrieren. Im Gästeblock der Kölner wurde zu Spielbeginn eine Choreografie gezeigt, die aus roten und weißen Fahnen bestand. Davor rankte ein überdimensional großer Fan-Schal, auf dem in der Mitte „1. FC Köln“ und „Borussia Dortmund“ zu lesen war. Zwischen den beiden Vereinsnamen stand „Wir sind der Westen“ geschrieben.
Links und rechts davon zierten Bilder des Müngersdorfers und des Westfalenstadions den Schal. Der, ansonsten in Weiß gehaltene, Schal war außerdem am oberen Rand mit schwarz-gelben und am unteren Rand mit rot-weißen Streifen versehen.
Das Motiv des Schals ging darüber hinaus auch in Produktion. So konnte der Köln-Dortmund-Freundschaftsschal mehrfach im Stadion ausgemacht werden. Auffällig waren außerdem zwei Schwenkfahnen. So wurde im Kölner Gästeblock eine schwarz-gelbe Fahne mit der Aufschrift „Desperados Dortmund“ und auf der Südtribüne der Gastgeber eine rot-weiße Fahne mit der Aufschrift „Ultras 1. FC Köln“ geschwenkt.
Überschattet wurden die freundschaftlichen Feierlichkeiten von einem Zwischenfall, bei dem ein Kameramann des Pay-TV-Senders „Sky“ nach übereinstimmenden Medienberichten ärztlich behandelt werden musste. Dazu geführt haben soll die im Gästeblock zum Einsatz gekommene Pyrotechnik. Der Kameramann habe Rauch ins Auge bekommen und habe sich deshalb einer ärztlichen Behandlung unterziehen müssen. (jpc)