Kommentar zum 1. FC KölnDie Schmähgesänge gegen Hopp sind nicht zu akzeptieren
Köln – Es wäre falsch, die Beleidigungen gegen Dietmar Hopp als eine Willensbekundung zu deuten, für die Platz sein muss in einem freien Land. Denn sie berühren die Würde eines Menschen, und die ist im Grundgesetz als unantastbar verankert und durch Gesetze geschützt.
Und im Stadion eben zusätzlich durch die Satzung der Deutschen Fußball-Liga. Die besagt in Artikel 62 des Anhangs VI, „Regelwerk für Stadien und Sicherheit“, dass der Verein „provokative oder beleidigende Aktionen“ seiner Anhänger verhindern und „über die Lautsprecheranlage“ intervenieren muss. Indem er den Stadionsprecher einschreiten ließ, hielt sich der 1. FC Köln also an die Regeln der DFL. Und des Anstands. Der Untergang des Fußballs ist damit nicht eingeläutet. Den Fans wird nicht das Recht auf Meinungsäußerung genommen.
Kein Mensch darf einfach beleidigt werden
Jeder Mensch hat allerdings auch ein Recht darauf, nicht beleidigt zu werden. Dabei darf keine Rolle spielen, ob der Beleidigte ein reicher Mann ist, der mit einem Teil seines Geldes Gutes tut. Denn Dietmar Hopp ist nicht der erste Mensch, der in einem Stadion verunglimpft wurde. Das geht in der Erregung über die Rufe von Köln bisweilen unter.
Es steckt ja ohnehin mehr hinter den Schmähungen als die bloße Abneigung gegen die Person Hopp. Es geht um eine Entwicklung, für die er zu stehen scheint: Für einen Verein, den es ohne Hopps Geld so nicht gäbe. Darin sehen manche Fans das Ende des Fußballs – viele allerdings auch nicht. Doch klar ist, dass diese Leute nicht in der Lage sind, ihre Meinung auf originelle, kluge oder zumindest geschmackvolle Weise mitzuteilen. Mit Fankultur hat das jedenfalls nichts zu tun.
So persönlich, wie die Tiraden scheinen, sind sie also nicht. Doch die Art, mit der am Freitag manche Fans ihre Systemkritik vorgetragen haben, ist nicht akzeptabel.