Steffen Baumgart legt sich fest: „Nichts liegt auf Eis“, sagt der Trainer des 1. FC Köln zur Suche nach neuem Personal.
Nach Fifa-UrteilKaderplanung des 1. FC Köln läuft trotz Schwierigkeiten weiter
Steffen Baumgart bemühte nach dem Training am Dienstag eine Binsenweisheit, allerdings eine, die stimmt. „Wenn wir nicht anfangen zu gewinnen, wird es schwer. Es nützt auch nichts, dass wir die eine oder andere gute Leistung gebracht haben. Zum Ende der Saison hin muss man punkten, am besten dreifach“, sagte der Trainer des 1. FC Köln. „Wir haben Torchancen, Flanken, Laufbereitschaft, die Mannschaft versucht alles. Wenn man ihr etwas vorwerfen kann, dann, dass sie die Kiste nicht trifft“, sagte der Coach, dessen Team am Karsamstag (15.30 Uhr) beim Tabellennachbarn FC Augsburg gefordert ist.
Doch nicht die sportliche Krise macht den Kölnern zu schaffen, das Fifa-Urteil mit der Transfersperre erschwert die Kaderplanung immens. Der Klub muss vorerst zweigleisig planen. Doch Berichte, wonach der FC deshalb Gespräche mit möglichen Neuzugängen auf Eis gelegt habe, dementierte Baumgart deutlich: „Das stimmt nicht. Wir machen unsere Arbeit ganz klar weiter. Mit den Jungs, die für uns interessant sind, gehen wir auch in Gespräche. Wir legen auf keinen Fall etwas auf Eis.“ Der Trainer gab sich überzeugt, dass die Berufung vor dem Sportgerichtshof Cas Erfolg haben wird: „Wir gehen davon aus, dass wir das Urteil revidiert kriegen.“
Doch der Coach weiß auch, dass durch die Unsicherheit die Bemühungen der Kölner auf dem Transfermarkt in einer Phase, in der normalerweise viele Gespräche mit Spielern und Beratern geführt werden oder vor dem Abschluss stehen, nicht einfacher geworden sind. „Wir versuchen, die Spieler von uns zu überzeugen, was wir hier beim FC vorhaben. Denn mit Geld können wir sie nicht überzeugen, mit Trainingsbedingungen auch nicht. Wir können nur überzeugen, mit der Art, wie wir spielen und was wir erreichen wollen. Dass der eine oder andere von diesen Jungs jetzt abwartend reagiert oder sich anders entscheidet, ist auch normal“, sagte Baumgart, der trotz allem seinen Humor nicht verloren hat: „Ich wollte Kevin de Bruyne anrufen, aber ich habe seine Nummer nicht bekommen.“
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1. FC Köln muss an Ljubljana 51.750 Euro Strafe zahlen
Darüber, wer denn nun verloren hat am Sitz der Fifa in Zürich, herrscht beim FC Uneinigkeit. Im Klub kursiert auch folgende Lesart: Beim Gespräch im Geißbockheim schlug das Präsidium von Olimpija Ljubljana 2,5 Millionen Euro Ablöse vor, darauf reagierten die Kölner dem Vernehmen nach, indem sie 100 000 Euro boten. Am 6. September bat Olimpijas Präsident Adam Delius über die durch den FC beauftragte Münchner Anwaltskanzlei um ein „faires“ Angebot für den Spieler. Doch zu Verhandlungen kam es nicht mehr. Ljubljana reichte Klage bei der Fifa ein.
Das Fifa-Tribunal stellte am 1. Februar fest, dass Jaka Cuber Potocnik (17) ohne triftigen Grund seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt hatte und verhängte dafür die vorgesehene Sperre von vier Monaten. Hinzu kam eine Geldstrafe, die sich an der Vertragssituation des Spielers bemisst, nicht am Preis, den Ljubljana zum Einstieg in die Verhandlungen aufgerufen hatte. Zur Berechnung werden Laufzeit und Monatsgehalt des Fußballers herangezogen, der vertragsbrüchig geworden ist. Am Ende stand eine Summe von 51 750 Euro. Anschließend hieß es beim FC, die Slowenen hätten den Prozess damit zu 98 Prozent verloren, weil sie nur zwei Prozent der zunächst geforderten Ablöse von 2,5 Millionen Euro erhalten hatten.
Überhaupt scheint man beim FC Wert darauf zu legen, dass man nicht allein ist mit seinem Unglück. Zuletzt hieß es, die Fifa-Richter hätten Olimpija sogar die übliche Ausbildungsentschädigung verwehrt, die dem abgebenden Verein zusteht, wenn ein Spieler vor seinem 23. Geburtstag einen internationalen Wechsel vollzieht. Olimpija forderte in der Klage gegen den FC zwar die Entschädigung für Potocniks Ausbildung. Allerdings erklärte sich die Fifa-Kammer für nicht zuständig, Ausbildungsentschädigungen müssen über das Transferabgleichungssystem (TMS) der Fifa beantragt werden. Die Richter erklärten daher, dass „der Kläger diesen Teil der Klage auf dem ordnungsgemäßen Weg im Einklang mit der Verfahrensordnung einreichen soll, falls er dies wünscht“. Das werden die Verantwortlichen von Ljubljana nun tun, die geforderte Entschädigung beträgt knapp 80.000 Euro.