Der Fußball-Weltverband teilt in einem Rundschreiben mit, welche Folgen eine Transfersperre auf die betroffenen Vereine hat.
Potocnik-UrteilFifa präzisiert Auswirkungen der Strafe gegen Köln
Die Fifa hat in ihrem Rundschreiben Nr. 1843 die Folgen einer gegen einen Fußballklub ausgesprochene Transfersperre präzisiert und damit auch seitens des 1. FC Köln für weitere Rechtssicherheit gesorgt. „In Anbetracht der steigenden Zahl der Registrierungssperren und der zahlreichen diesbezüglichen Anträge, die bei der Fifa-Verwaltung eingehen, soll dieses Rundschreiben allgemeine Informationen über diese Disziplinarmaßnahme sowie eine Klarstellung ihres Anwendungsbereichs liefern“, teilte der Fußball-Weltverband mit.
Am Geißbockheim gab es seit dem Urteil der Fifa am 29. März, nach dem es dem 1. FC Köln in den kommenden zwei Transferperioden untersagt ist, neue Spieler zu verpflichten, einige Unsicherheiten. Weil der slowenische Mittelstürmer Jaka Cuber Potocnik seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana nach Ansicht der Fifa ohne triftigen Grund gekündigt und sich anschließend dem FC angeschlossen hatte, galten die Kölner nach den Fifa-Statuten als Anstifter und wurden entsprechend bestraft.
Fifa brummt dem 1. FC Köln drastische Transfersperre auf
Die Fifa stellte in ihrer Mitteilung klar, dass die Sanktion „für das entsprechende Geschlecht und die entsprechende Disziplin“ gelte. Das bedeutet: Eine Sperre, die wegen des Vergehens eines männlichen Spielers einer Mannschaft aus der U-19-Bundesliga gilt, kann nicht gleichzeitig die Frauen-Mannschaft betreffen – oder die Futsal- oder Beachfußball-Mannschaft.
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Jugendspieler dürfen nur bis zu einem Alter von 15 Jahren verpflichtet werden
Ebenfalls präzisierte die Fifa, welche Folgen die Sperre auf den Nachwuchsbereich hat. Im Leistungszentrum eines Bundesligaklubs herrscht eine stete Fluktuation; nach jeder Saison rückt ein jüngerer Jahrgang nach, während ein älterer in den Seniorenbereich wechselt. Ein Verein, der ein Jahr lang keine Anpassungen in seiner Jugendabteilung vornehmen dürfte, geriete in schwerste Probleme. Dazu teilt die Fifa mit: „Um die Entwicklung junger Fußballspieler nicht zu behindern, darf ein Verein, gegen den ein Registrierungsverbot verhängt wurde, ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Rundschreibens Spieler für seine Jugendmannschaften registrieren.“
Allerdings gibt es eine Einschränkung, die endgültig die Hoffnungen tilgt, die Profi-Mannschaft mit neu verpflichteten Junioren zu verstärken. Denn Transfers für die Jugendabteilung sind auf Spieler bis zum Alter von 15 Jahren beschränkt. Außerdem dürfen Fußballer, die während einer Transfersperre für eine Jugendmannschaft registriert werden, nicht für eine andere Profimannschaft des Vereins spielen, bis die Registrierungssperre abgelaufen ist.
Die Fifa stellte klar, dass es einem von einer Transfersperre betroffenen Verein grundsätzlich erlaubt ist, Spieler unter Vertrag zu nehmen. Nur die Registrierung und damit die Teilnahme dieser Spieler an offiziellen oder Freundschaftsspielen wäre von der Sanktion betroffen. Im Falle des 1. FC Köln kommt jedoch ein Detail erschwerend hinzu: Die Kölner schließen Arbeitsverträge bislang grundsätzlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Spieler auch eine Spielgenehmigung erhält.
Daher würde etwa der bereits für die kommende Saison grundsätzlich verpflichtete Leart Paqarada kein Spieler des 1. FC Köln, denn die dazu erforderliche Registrierung wird der 1. FC Köln nicht vornehmen können – sollte es beim Urteil bleiben.
Die Kölner haben beim Internationalen Sportgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung der Fifa eingelegt.