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Harte Strafe für den BVBFans dürfen drei Jahre lang nicht nach Hoffenheim

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Borussia Dortmund Fans

Dortmunder Fans halten zu Spielbeginn ein Transparent mit dem Konterfei von Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp unter einem Fadenkreuz in die Höhe.

Dortmund/Sinsheim – Das anhaltende Fehlverhalten der eigenen Fans bei Auswärtsspielen in Hoffenheim kommt Borussia Dortmund teuer zu stehen. In den kommenden drei Spielzeiten bleibt der Gästeblock bei Partien zwischen beiden Bundesligisten in Sinsheim leer. Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro fällig. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird der BVB einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zustimmen, die Bewährung einer im November 2018 verhängten Strafe auszusetzen. Zuerst hatten die „Sportschau“ der ARD und die „Ruhr Nachrichten“ darüber berichtet.

Demnach liegt der entsprechende Strafantrag dem BVB bereits vor. Mit einem Einspruch ist aufgrund der erdrückenden Beweislast nicht zu rechnen. Eine Antwort aus Dortmund hat der DFB nach eigenen Angaben bis Donnerstag jedoch noch nicht erhalten. Das Urteil im Einzelrichterverfahren wird in den nächsten Tagen erwartet.

BVB muss womöglich Geld an Hoffenheim zahlen

Die Kollektivstrafe schadet nicht nur dem Image des Revierclubs, sondern trifft ihn auch in finanzieller Hinsicht. Denn das damalige DFB-Urteil sieht neben der Geldstrafe vor, dass „die TSG ... für den finanziellen Ausfall entschädigt werden“ müsste. In diesem Punkt sieht die Borussia jedoch noch Klärungsbedarf. Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt offen, ob die Hoffenheimer den Stadionblock mit eigenen Fans besetzen dürfen.

Ungeachtet der Kollektivstrafe behält sich der BVB weiter vor, einzelne Täter zu identifizieren und für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Ähnlich waren andere Clubs bereits bei ähnlichen Fällen wie beim Verbrennen von Pyrotechnik vorgegangen.

BVB-Fans mit Schmähungen gegen Dietmar Hopp

Ende Dezember waren BVB-Fans bei der 1:2-Niederlage des Vizemeisters erneut auffällig geworden mit Schmähungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner und Mäzen Dietmar Hopp. Für einen solchen Wiederholungsfall hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Auswärtsbann in Aussicht gestellt.

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Die Dortmunder waren bei der Verhandlung am 2. November 2018 nach den Verfehlungen der eigenen Anhänger im Auswärtsspiel in Sinsheim vom 22. September 2018 um einen Punktabzug herumgekommen. Stattdessen hatte das DFB-Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung verhängt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2022.

Im September 2018 hatten Dortmunder Fans unter anderem erneut ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte. Am 20. Dezember 2019 waren die Banner kleiner, aber nicht weniger beleidigend. Dabei hatte Hopp bereits Hausverbote gegen BVB-Anhänger erwirkt. (dpa)