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Eishockey-TragödieFortsetzung im Streit um querschnittsgelähmten Glemser

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Mike Glemser fordert von seinem damaligen Gegenspieler Schmerzensgeld.

Mike Glemser fordert von seinem damaligen Gegenspieler Schmerzensgeld.

Ex-Eishockeyspieler Mike Glemser ist seit einem Foul querschnittsgelähmt. Er fordert von seinem einstigen Gegenspieler Schmerzensgeld. Der brisante Fall geht im Dezember vor Gericht weiter.

Der Schadenersatzstreit um den querschnittsgelähmten ehemaligen Eishockeyspieler Mike Glemser wird am 18. Dezember (11.00 Uhr) weiter vor Gericht verhandelt. Dies teilte das zuständige Arbeitsgericht München der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Verhandlung selbst finde vor der Kammer in Weilheim in Oberbayern statt.

Glemser war am 3. Februar 2023 im Oberligaspiel zwischen seinen Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee nach einem Foul seines Gegenspielers Jan-Niklas Pietsch mit dem Kopf voran in die Bande gestürzt. Glemser brach sich dabei den vierten und fünften Halswirbel. Der gebürtige Stuttgarter, der in Pforzheim lebt, lag zehn Tage im künstlichen Koma und kann seitdem Arme und Beine nicht mehr bewegen.

Es geht um mehr als 820.000 Euro

Im Sommer vergangenen Jahres reichte Glemser beim Landgericht München II eine Klage gegen Pietsch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 650.000 Euro ein. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf 822.000 Euro.

Pietsch hatte für den Bandencheck eine fünfminütige Strafzeit erhalten. Glemsers Seite geht davon aus, dass Pietsch für den Arbeitsunfall schadenersatzpflichtig ist. Dafür ist Vorsatz Voraussetzung.

Einigen sich die Parteien doch noch außergerichtlich?

Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Garmisch-Partenkirchen Ende Januar kam es zu keinem Vergleich der beiden Parteien in dem Rechtsstreit (21 Ca 470/24). „Wir hoffen auch heute noch, dass wir uns außergerichtlich einigen können, um uns den Prozess zu sparen“, sagte Glemser.

Pietschs Anwalt Wolfram Cech zufolge muss seinem Mandanten nicht nur ein Vorsatz auf die Handlung, sondern auch ein Vorsatz auf die Verletzung nachgewiesen werden, um als schadenersatzpflichtig zu gelten.

Glemsers Anwalt hält das Foul für vorsätzlich

„Dass das Foul vorsätzlich war, steht außer Frage“, meinte Glemsers Anwalt Oliver Negele. „Unserer Meinung reicht bereits ein bedingter Vorsatz, auch hinsichtlich des Schadenseintritts, das heißt, dass der Schadensverursacher den Schaden für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, auch wenn er diesen nicht unbedingt herbeiführen will.“

Eishockey gehört zu den Sportarten mit einem erheblichen Gefahrpotenzial. Der Fall ist deshalb so aufgeladen, weil eine mögliche Verurteilung von Pietsch Grundsatzwirkung haben könnte. (dpa)