Fortuna Köln in der CoronakriseVirtuelles Kölsch und virtuelle Würstchen
Köln – Der SC Fortuna Köln unternimmt weitere Maßnahmen, um die aus der Corona-Pandemie resultierenden finanziellen Einbußen aufzufangen – dabei beweist der Fußball-Regionalligist durchaus Kreativität. Der bereits angelaufene Verkauf von Tickets für ein virtuelles Spiel ist laut Geschäftsführer Benjamin Bruns ein Erfolg.
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Knapp 1000 Karten – zum Preis von zehn, 19,48 oder 100 Euro – wurden verkauft. Einen Gesamterlös will der Verein nicht nennen, er dürfte sich allerdings jenseits der 10.000-Euro-Marke befinden. Bruns hofft auf ein „ausverkauftes“ Südstadion und damit 10.000 abgesetzte Tickets. Unter allen Käufern sollen Preise wie Dauerkarten oder Trikots verlost werden. Am Montag gibt es zudem virtuelle Wurst und virtuelles Gaffel-Kölsch zu erwerben.
Sechs Heimspiele stehen aus
Allerdings müsste schon viel Bier gekauft werden, um die Einbußen auszugleichen. Sechs Heimspiele hat die Fortuna in der Regionalliga-Saison noch zu absolvieren. Dass auch nur eines angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Krise vor Zuschauern ausgetragen werden darf, scheint ausgeschlossen. So wird es – sollte die Saison nicht komplett abgebrochen werden – sechs Geisterspiele geben. Unter anderem gegen die attraktiven Gegner Rot-Weiss Essen und Wuppertaler SV. Etwa 200.000 Euro würden der Fortuna im Falle eines kompletten Abbruchs entgehen, kein unwichtiger Teil des Gesamtetats.
„Die Lage ist ernst, aber nicht existenziell“
Wenn die Regionalliga mit Geisterspielen fortgesetzt werden könnte, würde sich der Verlust noch einmal um rund zehn Prozent erhöhen – schließlich müsste der Spieltagsbetrieb im Stadion finanziert werden.
Geschäftsführer Bruns gibt allerdings vorsichtig Entwarnung: „Die Lage ist ernst, aber nicht existenziell.“ Der Klub prüfe staatliche Hilfen und Unterstützung des DFB. „Weiterhin hat Fortuna Köln Kurzarbeit beantragt und sowohl Spieler, Trainer, Geschäftsstelle haben sich sofort nach der Aufklärung absolut solidarisch gezeigt“, berichtet Bruns. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.