Verstöße gegen AufenthaltsgesetzHSV-Profi Jatta muss vor Gericht
Hamburg – Fußball-Profi Bakery Jatta muss vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Spieler des Zweitligisten Hamburger SV Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es bei ihm tatsächlich sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh. Dem Gambier werden „Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung“ vorgeworfen.
Jatta ist demnach im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel über Italien nach Deutschland gereist. In Bremen habe er sich als Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998, ausgegeben, heißt es in der Anklage. Damit habe er erreichen wollen, dass ihm „wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird“.
Laut Staatsanwaltschaft handele es sich jedoch um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe der Gambier bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi gespielt. In seinem Heimatland sollen ihm Ausweispapiere mit seiner neuen Identität ausgestellt worden sein, die er bei späterer Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis genutzt habe. Auch eine Fahrerlaubnis soll er unter diesen Angaben beantragt haben.
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Die Verhandlung wird vor dem Jugendrichter geführt, „weil der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war“, heißt es. Laut Staatsanwaltschaft müssen die meisten Vorwürfe nach Jugendrecht beurteilen werden.
Auch der DFB beobachtet die Anklage
Der Deutsche Fußball-Bund wartet vor einer möglichen Entscheidung im Fall Bakery Jatta das staatliche Verfahren ab. "Der Kontrollausschuss des DFB führt das Ermittlungsverfahren in Sachen Bakery Jatta fort. Im Hinblick auf die neue Sachlage werden wir zunächst das Ergebnis des staatlichen Verfahrens abwarten", erklärte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses.