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Berufung eingelegtJérôme Boateng will Urteil wegen Körperverletzung anfechten

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Jérôme Boateng im Trikot von Olympique Lyon.

München – Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein.

Das Gericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro.

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Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30 000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. (dpa)