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Sommermärchen-ProzessZwanziger-Anwalt kündigt Strafanzeige gegen Richterin an

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Theo Zwanziger

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger

Bellinzona – Einen Tag nach dem Auftakt des Sommermärchen-Prozesses in Bellinzona hat der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger mit seiner Kritik an der Schweizer Justiz nachgelegt. Mit der Bemerkung von Richterin Sylvia Frei, Zwanziger habe am Montag „unentschuldigt“ gefehlt, mache sich das „Bundesstrafgericht endgültig zum Büttel einer völlig zu Recht in die Kritik geratenen Bundesanwaltschaft“, teilte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz in einer ausführlichen Medienmitteilung mit. Der Jurist kündigte eine Strafanzeige „gegen die Vorsitzende Richterin und gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers“ an.

Das Gericht sei frühzeitig über die gesundheitlichen Folgen einer „umfangreichen Operation“ in der Augenklinik Frankfurt informiert worden. Zwanziger sei in der Folge bescheinigt worden, dass er „in einem unabsehbaren Zeitraum“ nicht reisen dürfe.

Zwanziger, Niersbach und Schmidt fehlten zum Auftakt

„Eine Gesamtbewertung der (...) Situation macht deutlich, dass das Gericht mit offenkundig rechtswidrigen und willkürlichen Anordnungen meine Mandanten entweder zwingen will vor Ort zulasten seiner Gesundheit und unter dem Risiko der Lebensverkürzung zu erscheinen oder aber andererseits durch das Abwesenheitsverfahren den Verlust seiner prozessualen Rechte in Kauf zu nehmen“, schrieb Metz.

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Zwanziger (74) war der Verhandlung wie die ebenfalls angeklagten früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach (69) und Horst R. Schmidt (78) ferngeblieben. Die drei sind für Mittwoch (11. März) erneut vorgeladen. Als Angeklagter war nur der frühere Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA, Urs Linsi (70), anwesend.

Die Funktionäre sollen laut Anklage ein Jahr vor der WM in Deutschland, im Jahr 2005, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Fußball-Weltverband FIFA als Beitrag für eine Gala verschleiert haben. In Wirklichkeit seien damit persönliche Schulden beglichen worden. Die Beschuldigten bestreiten dies. (dpa)