Bis zu 1500 EuroSteuerfreier Corona-Bonus vom Arbeitgeber – wie bekomme ich den?
Köln – Bis zu 1500 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Corona-Prämie auszahlen. Damit soll honoriert werden, was Arbeitnehmer während der Pandemie geleistet haben. Ob Homeoffice mit Kindern, Mehrarbeit oder die ständige Gefahr einer Ansteckung im Handel oder Gesundheitswesen. Das alles war für Arbeitnehmer, physisch und psychisch, belastend. Die Kölner Familien- und Arbeitsrechtlerin Franziska Hasselbach erklärt, wer Anspruch auf den Bonus hat und wie man ihn einfordern kann. Wem steht die Corona-Prämie zu? Und wie können Arbeitnehmer den Chef von der Sonderzahlung überzeugen?
Arbeitgeber zahlt die Corona-Prämie freiwillig
Grundsätzlich wird bei der Corona-Prämie nicht nach Berufsgruppen unterschieden. Jeder Arbeitnehmer, gleich welcher Branche, kann den Bonus bekommen. Ebenso spielt die Stundenzahl keine Rolle. Auch Minijobbern oder Teilzeitkräften kann der Arbeitgeber die volle Prämie von 1500 Euro auszahlen. „Die Zahlung kann für beide Seiten positiv sein. Weil der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist, muss der Arbeitgeber viel weniger tief in die Tasche greifen“, sagt Franziska Hasselbach.
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Der Haken: Es gibt keine Pflicht für den Arbeitgeber, die Corona-Prämie zu zahlen. „Das Gesetz sagt nicht, jeder bekommt einen Corona-Bonus“, sagt Hasselbach. Lehnt der Chef die Zahlung ab, hat der Arbeitnehmer also keine Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. „Das hat zu einer Schieflage geführt. Arbeitnehmer, die keiner höheren Belastung ausgesetzt waren, haben teilweise den Bonus bekommen. Andere – wie beispielsweise Personal im Gesundheitswesen – dagegen nicht“, erklärt Hasselbach. Der Arbeitgeber kann zu der Abgabe nur verpflichtet werden, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Sonderregelung gibt oder eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde.
Gespräch mit dem Chef gut vorbereiten
Arbeitnehmern die bisher leer ausgegangen sind, bietet sich jetzt eine neue Chance: Die Frist für den Arbeitgeber den steuerfreien Bonus auszuzahlen, wurde verlängert. Ursprünglich galt diese bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres. Jetzt haben Arbeitgeber noch bis zum 30. Juni Zeit, sich doch noch für die Corona-Prämie zu entscheiden. „Vor dem Hintergrund dieser Verlängerung können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber nochmal nach dem Bonus fragen“, rät Hasselbach.
Auf das Gespräch sollte man sich so vorbereiten, wie man es auch bei Gehaltsverhandlungen tun würde. „Zeigen sie auf, was sie in der Corona-Zeit geleistet haben. Sprechen sie an, wie sie sich künftig einbringen möchten", so Hasselbach. Die Argumente auf Seiten des Arbeitnehmers für die Corona-Prämie seien gut. Letztlich ist die Einmalzahlung für den Chef günstiger, als die dauerhafte Gehaltserhöhung. „Man kann beispielsweise vereinbaren, die Gehaltsverhandlungen noch einmal zu vertagen, wenn der Chef dafür die Corona-Prämie gewährt“.
Wer den Job wechselt, kann doppelt profitieren
Wer die Zahlung schon bekommen hat, kann in 2021 aber nicht erneut einen Anspruch darauf anmelden. „Durch die Verlängerung ins neue Jahr gilt der Maximalbetrag nicht neu“, schränkt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) ein. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die während der Pandemie den Arbeitgeber gewechselt haben. Weil der Bonus pro Beschäftigungsverhältnis gilt, können sie nach einem Jobwechsel auch ein zweites Mal von der Prämie profitieren.