Für Metalldiebstahl auf der Leppedeponie mussten sich jetzt fünf Männer vor Gericht verantworten.
BewährungsstrafeDiebesbande hat in Wipperfürth große Menge Kupfer- und Messingreste gestohlen
Im Gerichtssaal am Wipperfürther Amtsgericht wurde es ungewohnt eng. Für fünf Angeklagte, ihre sechs Verteidiger und einen Dolmetscher musste an den Tischen gegenüber der Staatsanwaltschaft Platz geschaffen werden. Bei den Angeklagten handelte es sich um eine Diebesbande aus Dortmund. Sie bestand aus sechs Männern, die in der Nacht zum 26. Oktober 2022 von der Polizei aufgegriffen wurde.
Sie hatte in großer Menge Kupfer- und Messingreste vom Gelände des Wertstoffhofs auf der Leppedeponie gestohlen. Schon Wochen zuvor waren Unbekannte in insgesamt vier Fällen auf das Gelände der Leppedeponie eingedrungen, um den wertvollen Metallschrott zu entwenden. Im Rahmen von Observationsmaßnahmen konnte die Polizei die Täter Ende Oktober auf frischer Tat ertappen. Laut Polizeibericht hatten sie sich über einen Waldweg dem Gelände genähert, einen Metallzaun aufgetrennt und anschließend 430 Kilogramm Kupfer und 1000 Kilogramm Messing aus den dort aufgestellten Containern geholt und in einen Transporter verladen.
AG Wipperfürth bestätigte Untersuchungshaft
Als die Tatverdächtigen mit zwei Fahrzeugen und ihrer Beute den Tatort verließen, wurden sie gegen 4.30 Uhr von der Polizei gestoppt und festgenommen. Hierbei handelte es sich um rumänische Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 39 Jahren, die zum Teil in Dortmund gemeldet waren, zum Teil aber auch keinen festen Wohnsitz hatten. Aufgrund der Fluchtgefahr beantragte die Staatsanwaltschaft Köln gegen alle sechs Tatverdächtigen Untersuchungshaft, die vom Amtsgericht Wipperfürther verkündet und kurz vor Weihnachten erlassen wurde.
Bis auf den 18-Jährigen, der noch unter das Jugendstrafrecht fällt, waren die anderen fünf Angeklagten mit ihren Pflichtverteidigern zur Verhandlung erschienen. Den Diebstahl gaben sie offen zu. „Es tut mir sehr leid. Wir werden so etwas nie wieder machen“, beteuerte einer der Angeklagten. Sie verzichteten auf die Herausgabe der beschlagnahmten Tatwerkzeuge, forderten jedoch die beiden Fahrzeuge sowie die eingezogenen Mobiltelefone und Geldbörsen zurück. Ein Verteidiger sprach sich gegen die Formulierung in der Anklageschrift aus, in der von Einbruch und gewerbsmäßigem Diebstahl die Rede war.
Untersuchungshaft hätte Mandanten beeindruckt
„Es wurde nicht in ein Gebäude eingebrochen und die Container waren nicht abgeschlossen. Wir sind hier also bei einem einfachen Diebstahl“, räumte er ein. Ein Blick auf das Vorstrafenregister ließ Zweifel an einem zukünftig straffreien Leben der Dortmunder aufkommen. Bis auf einen 32-jährigen vierfachen Familienvater hatten die Mittäter alle mehrere einschlägige Vorstrafen – darunter Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Der Anwalt eines 39-jährigen Familienvaters legte dennoch ein gutes Wort ein: „Die Untersuchungshaft hat meinen Mandanten nachhaltig beeindruckt. Er geht einer geregelten Arbeit nach und kann für sich und seine Familie sorgen.“
Nach knapp zweistündiger Verhandlung verurteilte das Gericht die fünf Männer für den gemeinschaftlichen Diebstahl zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten bei einer dreijährigen Bewährungszeit. Die beiden ältesten, 39-jährigen Täter müssen zudem eine Geldstrafe von 1000 Euro in kleinen Raten an die Staatskasse überweisen. Der Richter erklärte: „Der Sachverhalt steht fest. Wer die Tatörtlichkeiten kennt, der weiß, dass es eine professionelle Angelegenheit und ein bewusst ausgewähltes Ziel war, denn man kommt da nicht zufällig vorbei.“
Richter betont Stellenwert von Deutsch
Da die Beute im Gesamtwert von 6380 Euro sichergestellt und zurückgegeben wurde, sei kein größerer Schaden entstanden. Der Richter wandte sich noch einmal an die Verurteilten: „Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wenn Sie auf legalem Weg Fuß fassen wollen, müssen Sie alle die Sprachbarriere überwinden.“