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Wollte Burger selbst bratenWipperfürther landet wegen Rangelei bei McDonalds vor Gericht

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Das Logo einer McDonalds Filiale.

Ein Mann hatte versucht, selber einen Burger zu braten. Nun steht er vor Gericht.

Unter Alkoholeinfluss randalierte ein Mann bei McDonalds und beleidigte dabei einen Angestellten.

Alkohol hat bei vielen Menschen eine enthemmende Wirkung. So auch bei einem 35-jährigen Wipperfürther, der sich vor dem Amtsgericht verantworten musste. Vor einem Jahr war er mit Freunden unterwegs und trank in der einzigen Wipperfürther Disco reichlich Alkohol.

Gegen 1 Uhr wollten die Männer dann ins benachbarte Fast-Food-Restaurant. „Da keiner am Schalter war, kam ich auf die tolle Idee, mir selber einen Burger zu braten“, berichtete der Angeklagte dem Richter. Doch dazu kam es nicht, denn ein 39-jähriger Angestellter schritt ein und versuchte, den alkoholisierten Gast abzuhalten. „Er wollte in die Küche reinspazieren, aber die ist nur für Personal“, sagte der Restaurant-Mitarbeiter als Zeuge aus.

Handgemenge und Beleidigungen

Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Angestellte unter anderem von dem Angeklagten als Zigeuner betitelt wurde. Einer der Freunde des Angeklagten sei dann hinzugekommen und habe sich mit voller Wucht gegen die beiden Männer geworfen, wobei der Mitarbeiter rückwärts gegen eine Theke prallte. „Mein Handy in der Hosentasche ging kaputt und auch meine Hose“, sagte das 39-jährige Opfer.

Das defekte Mobiltelefon hatte er zum Beweis mitgebracht. Acht Tage sei er aufgrund einer Rückenprellung im Anschluss krankgeschrieben gewesen. Dem Angeklagten – dreifacher Familienvater – war sein Verhalten im Nachhinein peinlich: „Die Beschimpfung war nicht rassistisch gemeint. Außerdem wollte ich mich einen Tag später bei ihm entschuldigen, aber er wollte das nicht“. Bei dieser Meinung blieb der Mitarbeiter auch im Gericht. Den Angeklagten würdigte er keines Blickes.

Alkoholkonsum spielte eine Rolle im Verfahren

Dass der Alkoholkonsum an diesem Abend eine große Rolle gespielt hatte, ließ der Richter nicht außer Acht. „Sie haben 1,1 Promille gepustet, was einem Blutalkoholwert von um die zwei Promille entspricht“, rechnete er vor. Nach der Aussage des Angeklagten und des Geschädigten regte der Richter an, das Strafverfahren unter Auflagen einzustellen.

Mit Zustimmung der Staatsanwältin muss der 35-Jährige nun als Auflage 1200 Euro Schadensersatz an den Geschädigten zahlen. Eingerechnet hat der Richter die Kosten für ein neues Mobiltelefon des Opfers sowie 400 Euro Schmerzensgeld.

Der Angeklagte stimmte der Einstellung zu und notierte sich noch im Gerichtssaal die Bankverbindung des Restaurant-Mitarbeiters. Erst nach der Zahlung der Summe wird das Verfahren endgültig eingestellt.