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Aussage gegen AussageFrontal auf Gegenverkehr zugefahren – Wipperfürther vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Vor dem Gebäude des Amt- und Landgerichts steht eine Statue der Göttin Justitia.

Der 45-Jährige habe mit dem Auto an den Straßenrand ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. (Symbolbild)

Der Richter stellte das Verfahren gegen den 35-Jährigen ein, warnte jedoch den Angeklagten. Es stand Aussage gegen Aussage.

Was ein 45-jähriger Wipperfürther im April 2022 erlebte, hatte seine ganze Familie in Schrecken versetzt. Auf der Bahnstraße in Wipperfürth sei ihm der auffällig weiße Sportwagen seines Berufskollegen entgegengekommen und mit erhöhter Geschwindigkeit absichtlich frontal auf ihn zugesteuert.

„Es war Ostersonntag und wir waren auf dem Weg zu einem Familienausflug. Kurz vor der Brücke auf der Bahnstraße sah ich den weißen Wagen beschleunigen, ausscheren und auf uns zukommen. Die Kinder und ich waren total erschrocken“, sagte die Ehefrau des 45-Jährigen als Zeugin vor dem Wipperfürther Amtsgericht aus.

Streit zwischen den beiden Männern

Ihr Ehemann habe mit dem Auto an den Straßenrand ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. „Außerdem hat er ein Handzeichen gemacht und uns die Faust gezeigt“, fügte die Zeugin hinzu, die den Angeklagten als Fahrer erkannt haben will. Am Straßenrand stehend habe man dann die Polizei gerufen. Der 45-Jährige wurde getrennt von seiner Frau als Zeuge zu dem Geschehen befragt.

Er berichtete von den Hintergründen, die zu einem Streit zwischen ihm und dem Angeklagten geführt hatten. „Wir handeln beide mit Autos und haben früher zusammengearbeitet. Doch seit ich ein Auto nicht bei ihm gekauft habe, geht er immer direkt hoch“, sagte er aus. Schon mehrfach habe der Angeklagte ihm seit diesem Vorfall den Mittelfinger gezeigt.

Angeklagter streitet Tatvorwurf ab

Zu den Vorwürfen äußerte sich auch der 35-jährige, angeklagte Automobilverkäufer. „Sowas ist gar nicht passiert. Ich war an dem Tag mit meinen Eltern in Radevormwald, um Brot zu kaufen“, stritt er den Tatvorwurf ab. Den Streit mit dem Zeugen aufgrund des geplatzten Autohandels hingegen bestätigte er.

„Er ist mir auf den Senkel gegangen, da hab’ ich ihn rausgeschmissen“, gab er offen zu und fügte noch hinzu: „Warum sollte ich auf ihn zufahren? Bei einem Zusammenstoß wäre ich ja selbst betroffen.“ So flapsig wie seine Schilderungen war auch sein ganzes Auftreten vor Gericht. Betont lässig und gelangweilt verfolgte er die Strafverhandlung am Gericht, wo es Aussage gegen Aussage stand.

Verfahren ohne Auflage eingestellt

Die Ehefrau des Geschädigten gestand dem Richter ihre Sorgen: „Was mache ich denn, wenn er uns nochmal nötigt?“ „Wieder die Polizei rufen“, empfahl der Richter. Bis auf die Aussagen des Ehepaars lagen dem Gericht keine Beweise vor, dass der Angeklagte das Auto tatsächlich zur Tatzeit gefahren hatte.

„Es bleibt offen, was passiert ist“, sagte der Richter, der das Verfahren ohne Auflagen einstellte. Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung würde nicht bestehen. „Eine Nötigung kann Sie den Führerschein kosten“, warnte der Richter den 35-Jährigen am Ende der Verhandlung noch einmal eindringlich.