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„Als wäre eine Bombe explodiert“Gericht schickt Steinewerfer in Wipperfürth in Haft

Lesezeit 3 Minuten
Ein Justizbeamter öffnet eine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. (Symbolbild)

Die Motive für die Sachbeschädigung, die ein 23-Jähriger verursachte, werden vom Richter als unverständlich betrachtet.

Insgesamt kam es in Hartegasse und Frielingsdorf zu 28 Sachbeschädigungen. Der Verurteilte fühlte sich nach eigenen Worten provoziert.

Im November 2022 kam es in Hartegasse und Frielingsdorf zu insgesamt 28 Sachbeschädigungen: Zerstochene Reifen, eingeschlagene Autoscheiben, eingeworfene Fensterscheiben. Die Polizei ermittelte einen jungen Mann, der seit Mitte November in der JVA Ronsdorf in Untersuchungshaft sitzt.

In Haft wird der 23-Jährige auch noch länger bleiben, denn am Wipperfürther Amtsgericht wurde er jetzt für vier Taten zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht beschränkte sich dabei auf die Taten, bei denen der Angeklagte eindeutig identifiziert werden konnte. Durch Aufnahmen einer Überwachungskamera, die den Angeklagten zeigen, wie er die Reifen von zwei Fahrzeugen mit einem unbekannten Gegenstand zerstochen hatte.

Opfer bleiben teils auf Schaden sitzen

Schwerer wogen aber die Taten, bei denen er Fensterscheiben von Wohnhäusern mit Pflastersteinen eingeworfen hatte. Die Betroffenen, die vor Gericht als Zeugen aussagten, leiden bis heute unter diesen Taten. „Ich war mit meinem zu der Zeit ein Jahr alten Baby in der Küche, als es plötzlich laut wurde, als wäre eine Bombe explodiert“, sagte eine 42-jährige Mutter als Zeugin aus.

Als sie sich umdrehte, seien überall Scherben gewesen. „Ich stand unter Schock und habe erst gar nicht gecheckt, was passiert war. Das Baby hat geschrieben und ich habe um Hilfe gerufen. Den Stein habe ich erst später entdeckt“, schilderte sie die Situation. Bei dem Blick aus dem Fenster habe sie einen dunkelhäutigen Mann die Straße heruntergehen sehen.

Steinewerfer hat 4000 Euro Schaden verursacht

4000 Euro Schaden hatte der Steinwurf verursacht, da der Kinderhochstuhl, der Esstisch wie auch die Einbauküche beschädigt worden waren. Nur die Kosten für das zerbrochene Fenster habe die Versicherung übernommen. „Der Rest fällt unter Vandalismus, das zahlt die Versicherung nicht“, fügte die Zeugin hinzu.

Was für sie aber noch viel schlimmer wiegt als der Sachschaden: „Normalerweise hätte meine Tochter an dieser Stelle gesessen, wo der Stein lag, es geht mir gar nicht um das Geld. Wir haben echt Glück gehabt“, so die 42-Jährige.

Angeklagter will psychischen Zustand nicht einschätzen lassen

Ein ähnliches Schicksal musste eine 79-jährige Nachbarin am selben Tag erleiden. Gegen 14 Uhr hatte der Angeklagte ihr Wohnzimmerfenster mit einem Pflaster-Verbundstein eingeworfen. „Ich war gerade dabei, am Küchenfenster eine Gardine aufzuhängen, als er den Stein aufhob und warf. Ich erkenne ihn zu 100 Prozent wieder, den Blick vergisst man nicht“, konnte sie den Angeklagten identifizieren. Zu seinen Taten wollte sich der Angeklagte, der aus dem westafrikanischen Staat Mali stammt und seit 2018 in Deutschland lebt, nicht äußern. Auch ein Gespräch mit einem Gutachter, der den psychischen Zustand des Inhaftierten einschätzen sollte, lehnte er ab.

Eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung soll laut Gutachten jedoch nicht vorliegen. Auch habe der Angeklagte zur Tatzeit nicht unter Drogen gestanden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten für vier der sechs Taten aus der Anklageschrift zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Richter schätzt Motivation des Täters als unverständlich ein

Erst nach dem Urteil melde sich der 23-Jährige mit Hilfe des Dolmetschers zu Wort. „Warum werde ich von den Leuten immer wieder provoziert?“, ließ er aus dem Französischen übersetzen. Der Richter begründete das Urteil: „Rechtlich gesehen sind die Taten nur Sachbeschädigungen“, erklärte er. Die Motivation dazu sei jedoch nicht nachvollziehbar.

„Selbst wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen – es gibt keinen Bezug zu den Geschädigten. Sie schädigen willkürlich fremde Menschen, was nicht zu akzeptieren ist“, betonte der Richter. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass dabei kein Mensch zu Schaden gekommen sei. „Das haben Sie jedoch in Kauf genommen“, fügte der Richter abschließend hinzu.