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Beziehung im JobWas geht den Chef mein Liebesleben an?

Lesezeit 3 Minuten

Liebe am Arbeitsplatz ist schön, aber oft auch kompliziert. Vor allem wenn der Chef zum festen Partner wird, führt das oft zu Getratsche und Eifersüchteleien im Büro.

Die meiste Zeit des Tages verbringen die Deutschen bei der Arbeit. Eine logische Konsequenz, die daraus folgt, ist, dass sich dort oftmals Liebesbeziehungen anbahnen. Doch gerade beim Zusammenspiel von Beruflichem und Privatem entstehen häufig Probleme, denn eine Trennung ist schwierig und verlangt viel Willensstärke und Disziplin.

Insbesondere die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Beziehung am Arbeitsplatz sollten aber von beiden Partnern beachtet werden. Einige wichtige Fragen – und die Antworten dazu:

Was darf mein Chef über mein Liebesleben wissen?

Grundsätzlich ist das eigene Liebesleben Privatsache. Auch dann, wenn die Beziehung in der Firma begonnen hat. Allerdings müssen in Liebesdingen die Vorgaben der Firma beachtet werden. So verleitet eine Tätigkeit am Computer oftmals dazu, dem oder der Liebsten schnell mal eine private E-Mail zu schreiben. Ebenso haben der Austausch körperlicher Intimitäten oder Beziehungsstreitigkeiten im Büro nichts verloren und sollten nur außerhalb der Arbeitszeit zum Thema werden.

Ist eine Beziehung unter Kollegen erlaubt?

Private Beziehungen unter Kollegen sind selbstverständlich erlaubt. Diese Freiheit fällt unter das in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer durch die Zahlung des Arbeitslohns nämlich nur seine Arbeitskraft verlangen und sonst nichts.

Natürlich gibt es auch Chefs, die offen gegen Beziehungen unter Kollegen sind oder über eventuelle Beziehungen informiert werden wollen, allerdings sind solche Verbote bzw. Vorgaben immer unwirksam. Diese Erfahrung musste etwa das US-amerikanische Unternehmen Wal-Mart machen. Es wollte seinen Mitarbeitern in deutschen Filialen verbieten, mit Kollegen auszugehen oder eine Liebesbeziehung einzugehen. Das Verbot wurde schließlich vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf gekippt (Az.: 10 TaBV 46/05).

Grundsätzlich sollte das Paar die Beziehung dann öffentlich machen, wenn es etwas Ernstes ist und Zukunft hat, jedoch sollten sich beide darüber klar sein, Berufliches und Privates weiterhin klar zu trennen. Ergeben sich durch die Partnerschaft allerdings Spannungen oder Interessenkonflikte, so darf der Arbeitgeber auf beruflicher Ebene eingreifen und störendes Verhalten unterbinden, zum Beispiel durch eine Versetzung oder eine Abmahnung. In die Beziehung selbst darf er sich aber nicht einmischen.

Darf ich eine Beziehung mit meinem Chef haben?

Problematischer ist eine Beziehung zwischen Angestellten und dem Chef, schließlich handelt es sich in diesem Fall um ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis. Aber auch diese Beziehungen sind erlaubt. Zunächst sollte besonders eine solche Partnerschaft geheim gehalten werden, erst wenn die Anfangsphase vorbei ist, gehört es sich, die Beziehung öffentlich zu machen. Allerdings vermuten die Kollegen in solchen Fällen oft eine Bevorzugung des Partners oder fühlen sich ungerecht behandelt.

Gerade dann sind die Trennung von Beruflichem und Privatem und der professionelle Umgang miteinander extrem wichtig. Um eventuellen Stress zu umgehen, sollte sich einer der beiden Partner unter Umständen in eine andere Abteilung versetzen lassen.

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen können drohen?

Aus der Beziehung selbst drohen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Diese können sich aber beispielsweise dann ergeben, wenn am Firmencomputer private E-Mails an den Partner geschrieben werden. Das ist eine private Tätigkeit, die während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist und zur Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen kann.

Darüber hinaus kommt es nach dem Beziehungsouting häufig zu einer angeblichen betriebsbedingten Kündigung, zu Mobbing oder zu Bossing durch den Chef, wobei ein Zusammenhang mit der Beziehung aber nur schwer zu beweisen ist. Daher sollten sich die beiden Partner vor der Bekanntgabe ihrer Liebe über mögliche Folgen Gedanken machen und auch mit Unannehmlichkeiten rechnen.

Fazit

Eine Beziehung am Arbeitsplatz erfordert von allen Beteiligten einen professionellen Umgang mit der Situation, sowohl während der Partnerschaft als auch nach einem Beziehungsende. Auch wenn man sich nicht aussuchen kann, wo die Liebe hinfällt, so kann man sich wenigstens auf die eventuell entstehenden Probleme einstellen und mit möglichen Konsequenzen auseinandersetzen.

Gastautorin Gabriele Weintz ist Wirtschaftsjuristin (LL.B.) und Redakteurin bei anwalt.de.

Worauf Sie achten müssen, damit keine rechtlichen Stolpersteine die Beziehung in Gefahr bringen, zeigen wir auch im Video.