Angeblicher Schutz vor CoronaWettbewerbshüter ahnden „Vitalpilze“-Werbung
Bad Homburg – „Vitalpilze“ und Nahrungsergänzungsmittel als Schutz vor dem Coronavirus, „99,9 Prozent Keimreduktion“ durch eine Mundspüllösung - gegen solche Werbung mit irreführendem Bezug zur Pandemie geht die Wettbewerbszentrale reihenweise vor. Seit Mitte Februar hat die Bad Homburger Einrichtung nach Angaben vom Dienstag 159 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Corona erhalten.
51 Abmahnungen wegen unlauterer Werbung und 16 formlose Hinweise habe die Selbstkontrollinstitution dabei ausgesprochen, außerdem seien 4 einstweilige Verfügungen erwirkt worden. Einige der Gerichtsentscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
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In einem Fall reichte die Wettbewerbszentrale Ende April Klage beim Landgericht München I ein (Az.: 17 HK O 5079/20). Dort geht es um ein Unternehmen, das für ein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel und der Abbildung einer Frau mit Mundschutz mit der Aussage warb, man könne sich mit dem Produkt vor „internationalen Viren“ schützen.
Verbraucher werden in vermeintlicher Sicherheit gewiegt
„In den uns vorliegenden Beschwerdefällen werden teilweise Aussagen über Produkte getroffen, die den Verbraucher in vermeintlicher Sicherheit wiegen“, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Das ist nicht nur riskant für Verbraucher, sondern auch eine echte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derjenigen Unternehmen, die sich an die Spielregeln im Wettbewerb halten.“
Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben die größte Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. (dpa)