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Von Regierung beschlossenWas die Corona-Testpflicht für Arbeitgeber bedeutet

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Schnelltest Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Schnelltests zu anzubieten. 

Berlin – Alle Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab der kommenden Woche Corona-Tests anbieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben, für Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko zweimal die Woche, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag sagte. Die Kosten tragen die Arbeitgeber.

Der Minister betonte, die dritte Corona-Infektionswelle „rollt über das Land“, Deutschland müsse „das Ruder herumreißen“. Es gelte, das Infektionsrisiko bei der Arbeit zu minimieren und die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Millionen von Menschen könnten nicht im Homeoffice arbeiten und hielten „das Land am Laufen“ - sie müssten sich darauf verlassen können, dass es am Arbeitsplatz keine unnötigen Risiken gebe.

Zwei Tests pro Woche bei köpernahen Dienstleistungen

Die Arbeitgeber müssen daher regelmäßig Schnell- oder Selbsttests anbieten - grundsätzlich einmal die Woche, für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen demnach zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Dies gilt zunächst bis Ende Juni.

Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder - etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin. Die Behörden „können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden“, erklärte das Ministerium.

Corona-Tests auf freiwilliger Basis

Für die Beschäftigten sind die Tests freiwillig. Heil sagte, er erwarte, dass sie die Angebote auch annehmen. Jeder müsse seinen persönlichen Beitrag leisten, um die dritte Welle zu brechen. Die Kosten für die Tests trägt der Arbeitgeber, Heil sagte, Arbeitsschutz sei seine Aufgabe im Rahmen seiner Fürsorgepflicht. Die Bundesregierung gehe von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus. Diese Kosten seien auch steuerlich absetzbar.

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Laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bieten aktuell 32 Prozent der Betriebe ihren Beschäftigten bereits Tests an, 30 Prozent planen dies zu tun, überwiegend innerhalb der nächsten vier Wochen. Die Angaben der Betriebe stammen aus dem Zeitraum vom 22. März bis 8. April. Heil sagte, rund 60 Prozent der Beschäftigten würden bereits ein Testangebot bekommen. Das sei gut, reiche aber nicht. Die Testangebote müssten „flächendeckend“ gemacht werden.

Die Testpflicht wird per Ministerverordnung eingeführt. Heil unterzeichnete sie am Dienstag, fünf Tage nach Veröffentlichung tritt sie in Kraft.

Kritik der Wirtschaftsverbände, aber auch Zustimmung

Wirtschaftsverbände kritisierten die Verordnung. Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer erklärte, die gesetzliche Verpflichtung sei „unangemessen“ und ein „Vertrauensbruch gegenüber dem bereits unter Beweis gestellten großen Einsatz der Betriebe bei der Infektionseindämmung“. Die Handwerksbetriebe „testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang und dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt das mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können“. Auch der Deutsche Mittelstands-Bund kritisierte, dass „gerade kleine und mittlere Unternehmen mit der Beschaffung der Schnelltests und der Testdurchführung sträflich alleine gelassen“ würden.

Der Verband forderte staatliche Zuschüsse für diese Unternehmen für die Tests. Der Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Anton Börner, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Einmal mehr versucht die Politik, ihre Pflicht auf die Arbeitgeber abzuwälzen, von den Kosten ganz zu schweigen.“

Der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer dagegen erklärte, die Testangebotspflicht sei „handhabbar“. Dass die Unternehmen die Kosten für die Test tragen müssen, betrachteten sie als Teil ihres gesellschaftlichen Engagements in der Corona-Krise. DGB-Chef Reiner Hoffmann forderte eine Ausweitung der gerade beschlossenen Pflicht: Besonders gefährdete Beschäftigte müssten arbeitstäglich einen Schnelltest machen können, forderte er. Nur so biete das Testgeschehen ein „Mindestmaß an Sicherheit“. (afp)