Cum-Ex-AffäreSchlüsselfigur Berger wehrt sich gegen Auslieferung
Bern – Der wegen dubioser „Cum-Ex“-Geschäfte zu Lasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. „Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren“, teilte es mit. Auch das „Handelsblatt“ hatte berichtet.
Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zu Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.
Hanno Berger gilt als Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre
Berger, der als Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre gilt, war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferung und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizerische Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.
Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.
Bei den „Cum-Ex“-Geschäften handelt es sich um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Investoren nutzten eine Gesetzeslücke, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Unterdessen teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit, einen Vermögensarrest gegen Hanno Berger in der Cum-Ex-Affäre aufgehoben zu haben. Es geht um Erfolgshonorare in Höhe von 2,3 Millionen Euro für über Jahre getätigte Aktiendeals, für die Berger eigens eine GmbH gegründet haben soll. Für deren Beratung soll er das Geld kassiert haben. Für die Summe hatte das Landgericht Wiesbaden einen Vermögensarrest angeordnet.
Dagegen reichte der Angeklagte, der vor dem Zugriff der Justiz in die Schweiz geflohen war, Beschwerde ein. Zurückgeforderte Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus den Cum-Ex-Geschäften seien aber zwischenzeitlich beglichen worden, teilte das OLG nun mit. Daher sei der Anspruch des Fiskus erloschen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az. 3 Ws 406-408/21). (dpa)